Kriminalbeamtenkorps

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Kokarde und Abzeichen des Kriminalbeamtenkorps

Das Kriminalbeamtenkorps war ein eigener Wachkörper in Österreich und bestand bis zum 1. Juli 2005. Danach kam es zur Zusammenlegung mit dem Bundessicherheitswachekorps sowie der Bundesgendarmerie zur Bundespolizei.

Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die einjährige Ausbildung zum Kriminalbeamten (KrB) konnte nach mindestens 5-jähriger Dienstzeit als (uniformierter) Sicherheitswachebeamter beginnen.

Die Ausbildung umfasste insbesondere

Nach Abschluss wurde der Beamte einer im Kriminaldienst tätigen Dienststelle zugewiesen und versah Dienst in Zivilkleidung und zivilem Dienstwagen, war aber mit Dienstwaffe und sonstigem Gerät (z. B. Handschellen) ausgestattet.

Kriminaldienst[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Kriminaldienst war zuständig für die Ermittlung von Strafdelikten, also gerichtlich strafbaren Tatbeständen, die sich grob in folgende Gruppen gliedern lassen:

Kriminalbeamten wirkten also bei der gerichtlichen Strafverfolgung als exekutive Organe, die von der Staatsanwaltschaft oder dem Untersuchungsrichter zur operativen Ermittlung herangezogen werden konnten.

Amtstitel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bezüglich ihrer Amtstitel unterschieden sich im Kriminaldienst stehende Beamte grundsätzlich nicht von Sicherheitswachebeamten – entgegen einer teilweise auch durch Fernsehserien verbreiteten Meinung gab (und gibt) es keine „Kommissäre“ (Kommissar i. S. v. Teil-Amtsbezeichnungen der deutschen Polizeien) in Österreich.

Amtstitel der Kriminalbeamtenkorps
Dienst-
Klasse
1957[1] 1967[2]
Leitende Beamte
VII Kriminalzentralinspektor Kriminaloberst
VI Kriminalchefinspektor Kriminaloberstleutnant
V Kriminaloberinspektor 1. Kl. Kriminalmajor
IV Kriminaloberinspektor 2. Kl. Kriminalhauptmann
Kriminaloberleutnant
III Kriminalabteilungsinspektor Kriminalhauptmann
Kriminaloberleutnant
Kriminalleutnant
II
Dienstführende Beamte
(IV) III-I Kriminalgruppeninspektor
Kriminalbezirksinspektor
Kriminalrevierinspektor
Eingeteilte Beamte
III-I Kriminalrayonsinspektor
Kriminalbeamter
Amtstitel der Kriminalbeamtenkorps 1924[3]
Kriminalbeamtenoberinspektor 1. Kl.
Kriminalbeamtenoberinspektor 2. Kl.
Kriminalbeamtenabteilungsinspektor
Kriminalbeamtenbezirksinspektor
Kriminalbeamtenrevierinspektor
Kriminalbeamtenrayonsinspektor
Kriminalbeamter

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. "Dienstpostenplan für das Jahr 1957." Österreichisches Parlament. 2018-01-12.
  2. "Regierungsvorlage: Bundesgesetz 1967, mit dem das Gehaltsüberleitungsgesetz neuerlich abgeändert wird." Österreichisches Parlament. 2018-01-12.
  3. "Gehaltsgesetz." Bundesgesetzblatt 1924. 54. Stück, Nr. 245, S. 681.