Diskussion:Ordination

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Ich finde hier leider nichts zur Geschichte der Priesterweihe bzw. des Weihesakraments seit der Antike. Hieronymus38 21:41, 9. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]


Seitengestaltung / Lemma[Quelltext bearbeiten]

Habe ein wenig umgestellt. Ich finde es sinnvoll, mit der Vollform zu beginnen, der Bischofsweihe.

Die jeweiligen Eigenheiten der Weihestufen sind noch sehr dünne. Mal sehen, ob ich was dazu schreibe.

Benutzer:Mecky

  • Ich finde es etwas komisch so. Ich halte es für sinnvoller, die Stufen in der Reihenfolge, wie sie durchlaufen werden, aufzuführen. -- Karl (134.130.4.46 15:00, 6. Jun 2006 (CEST))

Üblicherweise findet sich in der Literatur fuer die katholische Kirche die Einteilung in die 3 Studen Diakon - Priester - Bischof (wie hier für die orthodoxe Kirche beschrieben). Die unter den 7 Stufen aufgezählten Weihen werden als "Niedere Weihen" nur am Rande erwähnt. In der Praxis spielen Sie bei der Priesterausbildung auch keine Rolle.

Sollte man an dieser Stelle nicht besser umformulieren:

Es gibt 3 Stufen der Weihe .....
Früher gab es noch die "niederen Weihen" ....

Benutzer:GeorgGerber


Überhaupt hat nicht die Priesterweihe drei Stufen, wie der Artikel erläutert, sondern sie ist eine Stufe des dreistufigen Weihesakraments. Der übergreifende Artikel sollte also eigentlich Weihesakrament sein.

Stimme zu. Der Artikel sollte zum Artikel Weihesakrament verschoben werden. lg Gugganij 12:42, 6. Jul 2004 (CEST)
Ich verschiebe in 3 Tagen den Artikel richtung Weihesakrament. Falls Beschwerden, bitte melden. lg Gugganij 14:54, 21. Jul 2004 (CEST)

Priesterweihe nur für Männer[Quelltext bearbeiten]

Ob die Beteuerung, die Weihe ausschließlich von Männern sei "keine Willkür", samt Begründung noch als einem "neutralen Standpunkt" entsprechend betrachtet werden kann, kann man durchaus anzweifeln. Sie gibt zwar die offizielle kirchliche Lehre wieder, die ist aber innerkirchlich heftig umstritten. Vielleicht wäre es eher angebracht, auch diese Diskussion kurz (und zwar sachlich und neutral!) darzustellen. HannaAndrea 21:15, 19. Mai 2004 (CEST)[Beantworten]

Stimme dir zu. Ist nicht in der anglikanischen Kirche bzw. altkatholischen Kirche die Priesterweihe auch ein Sakrament? Beide lassen es zu Frauen zu ordinieren. Die Haltung der r.k. Kirche ist also sowohl inner- als auch außerkirchlich nicht unumstritten. Ein eigenes Unterkapitel, welches die derzeitige Diskussion darstellt, wäre sicher interessant. lg Gugganij 17:27, 23. Jul 2004 (CEST)
Stimme nicht zu. Zunächst: die kirchliche Diskussion ist mit der Enzyklika Sacerdotalis Ordinatio von Papst Johannes Paul II. innerkirchlich abgeschlossen; er erklärte darin, dass die vorgelegte Entscheidung endgültig ist. Dabei darf man annehmen, dass der Papst nicht wilkürlich entscheidet, sondern nach dem Willen Jesu sucht. Weitere innerkirchliche Diskussionen sind zwar möglich, aber unnütz. Eine Darlegung der Diskussion halte ich für unnötig, da der Entscheidungsprozeß für die Katholische Kirche abgeschlossen ist. - Zu Gugganij: die beiden genannten Konfessionen sehen die Weihe ebenfalls als Sakrament, die Weihe in der altkatholischen Kirche wird von der röm.-kath. Konfession auch anerkannt, allerdings nur, wenn es sich bei den Weihekandidaten um Männer handelt. vg delfin 11:05, 13. Sept 2006 (CEST)
Selbstverständlich hat HannaAndrea Recht. Ob die katholische Kirche die Diskussion als abgeschlossen betrachtet (was sie de facto natürlich nicht ist und wohl niemals sein wird), ist für den Inhalt des Artikels vergleichsweise irrelevant. Die Weihepraxis der katholischen Kirche wurde und wird inner- und außerkirchlich kritisiert - daher sollte diese Diskussion auch im Artikel dargelegt werden. Björn

Weihe auch in anderen Konfessionen ein Sakrament?[Quelltext bearbeiten]

Kann mir wer sagen, ob es in der altkatholischen Kirche bzw. der anglikanischen Kirche ein Weihesakrament gibt? Glaube schon, oder? lg Gugganij 16:11, 24. Jul 2004 (CEST)

   Die Alt-Katholiken sind als Teil der Utrechter Union eigentlich (trotz Namensanlehnung und Herkunft) eine der zig-evangelischen Kirchen und sollte in dort abgehandelt werden.

Vorherige Versionsgeschichte von Bischofsweihe

* (Aktuell) (Vorherige)  23:06, 2. Jan 2006 89.49.211.54
* (Aktuell) (Vorherige) 17:47, 17. Dez 2005 84.151.111.184
* (Aktuell) (Vorherige) 12:46, 26. Okt 2005 84.158.232.189
* (Aktuell) (Vorherige) 12:46, 26. Okt 2005 84.158.232.189
* (Aktuell) (Vorherige) 12:45, 26. Okt 2005 84.158.232.189
* (Aktuell) (Vorherige) 10:31, 27. Sep 2005 134.109.132.160
* (Aktuell) (Vorherige) 21:17, 12. Aug 2005 Antrios K
* (Aktuell) (Vorherige) 22:37, 4. Jun 2005 84.168.179.136
* (Aktuell) (Vorherige) 23:01, 10. Jan 2005 Irmgard K (kat)
* (Aktuell) (Vorherige) 12:44, 7. Aug 2004 Adrian Suter (Einige Präzisierungen)
* (Aktuell) (Vorherige) 22:40, 26. Jul 2004 Gugganij
* (Aktuell) (Vorherige) 17:51, 24. Jul 2004 Q'Alex
* (Aktuell) (Vorherige) 13:47, 12. Jul 2004 Q'Alex

--Neumeier 04:01, 3. Jan 2006 (CET)

Die Zusammenlegung ist problematisch, weil es das römisch-katholische Sakramentsverständnis auf die Priesterweihe aufdruckt. Kann man das irgendwie rückgängig machen?--Bhuck 12:39, 23. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Heirat von Diakonen[Quelltext bearbeiten]

IP:80.130.105.170 hat unter den Abschnitt Diakonenweihe folgende Änderung gemacht:

Auch zulässig ist eine Eheschließung nach der Weihe(ganz neue Regelung).“

Ich halte dies als Vandalismus und mache ein Revert. Sollte es effectiv eine neue Regelung sein, bitte mit Quelle wieder einstellen. --Neumeier 23:12, 30. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Verbesserungsvorschläge[Quelltext bearbeiten]

Die Weihe zählt im kanonischen Recht zum Heiliungsdienst der Kirche (Cann. 834 – 848).

Spender der heiligen Weihe ist der geweihte Bischof Can. 1012.

Das kanonische Recht kennt für Kleriker die Weihegewalt [1]. Konkordanzen als Weblink?

-- PVB 14:59, 3. Okt 2006 (CEST)

Widerspruch im CIC?[Quelltext bearbeiten]

Gemäß Can. 290 des Codex Iuris Canonici lässt selbst der Verlust des klerikalen Standes die Weihe unberührt: "Die einmal gültig empfangene heilige Weihe wird niemals ungültig", jedoch kann durch richterliches Urteil oder Verwaltungsdekret die Ungültigkeit der heiligen Weihe festgestellt werden (Can. 290, 1°). Sehe ich das falsch, oder handelt es sich hier um einen Widerspruch im CIC? --Weissmann 09:08, 28. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Einmal gültig = immer gültig. Einmal ungültig = immer ungültig, außer bei Wiederholung. Für ungültig erklärt = Feststellung, daß die Weihe von Anfang an ungültig war. --84.154.99.88 17:07, 6. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Weihesakrament in lutherischen Kirchen[Quelltext bearbeiten]

  1. Allein lutherische Kirchen sind in der Lage von einem Weihesakrament zu sprechen, da dies - siehe Zitat - in ihrem Bekenntnisstand zu finden ist. Weder reformierte (hier greift das Priestertum aller Getauften - nicht bei Lutheranern) noch unierte Gemeinschaften (mischmasch von Bekenntnissen) können von einem Weihesakrament reden. Darum ist evangelisch falsch.
  1. Ordnung, Segnung und Sendung: Ordnung meint hier nicht Gottesdienstordnung, sondern im Sinne von lat. ordo. Siehe auch alte VELKD-Agende 4.
  1. Zur Ontoloige. In den lutherischen Kirchen hat die Ordination sakramentalen Charakter. Der Weihesegen oder Ordinationssegen ist effektiv, nicht debrikativ zu verstehen. Vgl. hierzu einschläge Literatur zum lutherischen Amtsverständnis. --Pfarrer 15:05, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Subdiakonweihe war eine höhere Weihe. Gehörte sie damit auch zum Weihesakrament und wie ist es theologische begründet das die 4 Stufe abgeschafft wurde?

Die Begründung liegt prinzipiell darin, daß der Ordo ein Sakrament ist und nicht drei oder vier oder sieben oder acht. Daher hat es sich nicht um die Abschaffung eines Sakraments gehandelt. --84.154.61.111 10:26, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Christengemeinschaft[Quelltext bearbeiten]

Die Christengemeinschaft ist eine SEKTE und hat hier nichts zu suchen. Es ist unfassbar, dass sie unkommentiert in den Artikel mit eingestellt wurde.

Link 1

Link 2

Link 3

Goggle Search

Destructiva 20:21, 7. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich konnte meinen Augen ebenfalls nicht trauen und habe sie darum hier und a. a. O. herausgenommen. --Turris Davidica 13:48, 18. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ablauf Diakonweihe[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe werden die Kanidaten bereits bei der Begrüßung einzeln namentlich aufgerufen.

mfg brainstorm50

von Papst Johannes Paul II. über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe vom 22. Mai 1994] Möchte jemand einen Link zu diesem päpstlichen Schreiben in den Text aufnehmen? Austerlitz -- 88.75.208.223 17:44, 1. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

??? Das Schreiben ist doch bereits verlinkt. Darüber hinaus hat es einen eigenen Hauptartikel, mehr braucht es nun wirklich nicht. --Turris Davidica 10:30, 3. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Zusammenlegung mit Ordination[Quelltext bearbeiten]

Die Diskussion, die diesem Schritt zugrunde liegt, fand hier statt.--Bhuck 08:35, 24. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Der Artikel wurde mit Ordination zusammengelegt, daher machen zwei identische Diskussionsseiten keinen Sinn. -- Mark Wolf 14:16, 27. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Bild im Artikel Evangelischen Kirchen[Quelltext bearbeiten]

Für Deutschland ist dieses Bild absolut untypisch. Man sieht nur zwei Herren - es könnte auch eine Verleihung einer Urkunde sein. Zudem wird die genannte Kirche hier überhaupt nicht erwähnt. Ich lösche dieses Bild mal, weil es weder für die Landeskirchen und schon gar nicht für die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche eine Ordination darstellt. --Pfarrer 19:17, 3. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Du löscht das Bild, weil es keine Ordination darstellt? Was soll das denn bedeuten? Meine Ordination ist auch so abgelaufen. Was genau kennst Du denn anders? --Wortsportler 20:43, 3. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Zu welcher Kirche gehörst du denn? Also in den Landeskirchen findet es in einer Kirche statt, die Leute haben einen Talar an, etc. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche sieht es etwas anders aus - siehe dort die Fotoshow:

http://www.lutherisch-berlin.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=32&Itemid=25

Vielleicht konnte ich das auch nicht wirklich identifizieren. Die Herren dort hatten keine gottesdienstliche Gewandung - nichts. Aber vielleicht habe ich das ja auch nicht richtig gesehen. Aber eine landeskirchliche Ordination sieht auch nicht so aus, wie auf dem Foto. Jedenfalls habe ich eine solche noch nicht gesehen. Herzlichen Gruß --Pfarrer 21:23, 3. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Gelöbnis der Ehelosigkeit bei der Priesterweihe (kath.)[Quelltext bearbeiten]

Beim Ritus der katholischen Priesterweihe gibt es in der Tat kein Gelöbnis der Ehelosigkeit. Alle Priesteramtskandidaten sind ja einige Monate vorher zu Diakonen geweiht worden, und bei der Diakonenweihe gelobt jeder Kandidat die lebenslange Ehelosigkeit (sofern er nicht bereits verheiratet ist). --Rabanus Flavus 13:57, 22. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

andere Religionen[Quelltext bearbeiten]

Gibt es Ordination nur im Christen- und Judentum wie es die Einleitung behauptet? Wenn nein, sollten die anderen Religionen hier erwähnt werden. Wenn ja, warum gibt es dann einen Artikel Frauenordination (Buddhismus)? --Mps 11:57, 28. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Wenn du dir den letzteren Artikel anschaust, wirst du finden, daß der Begriff Ordination dort etwas anderes bedeutet – die Aufnahme in den Stand der Mönche bzw. Nonnen. --Turris Davidica 12:21, 28. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das beantwortet aber nicht die erste Frage. Wenn es im Buddhismus eine Ordination gibt dann ist der Unterschied zwar der dass man nicht in ein Amt eingeführt wird (Priester, Diakon, Bischof, Rabbi), sondern in eine Ordensgemeinschaft, aber auch dieser Unterschied bzw. diese Bedeutung von Ordination müsste im Artikel erwähnt werden, vgl. auch den englischen Artikel. --Mps 12:50, 28. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]
Doch, wenn du unsere (zutreffende) Einleitung vergleichst („Ordination (lateinisch: ordinatio: „Bestellung, Weihe“) ist eine gottesdienstliche Handlung in christlichen Kirchen und im Judentum, durch die Gläubige (in römisch-katholischen, orthodoxen und vielen Freikirchen nur Männer) zum geistlichen Amt gesegnet, geordnet und gesandt werden“) und den Artikel Weihe (Religion) anschaust. Das Lateinische unterscheidet zwischen Ordination, Konsekration und Benediktion, die Ordination ist die Beauftragung zum geistlichen Amt. Wer hier Mönche und Nonnen einbringt, irrt meines Erachtens, denn dies ist kein geistliches Amt.--Turris Davidica 13:24, 28. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Wenn der Begriff Ordination im Buddhismus üblich ist, dann kann sich doch ein Wikipediaartikel nicht allein auf die christliche Verwendung konzentrieren und alles andere ausblenden. Es gehört dazu, meinetwegen mit Hinweis auf wichtige Unterschiede, auch die buddhistische Bedeutung (und ggf. andere verbreitete) darzulegen. (nicht signierter Beitrag von NNchen (Diskussion | Beiträge) 19:36, 10. Jan. 2015 (CET))[Beantworten]

Das wäre dann aber ein Fall für die Begriffsklärung und nicht in diesem Artikel zu behandeln, der explizit den Begriff der Ordination als Beauftragung zu einem geistlichen Amt zum Thema hat. --$TR8.$H00Tα {#} 20:11, 10. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Klärungsbedarf[Quelltext bearbeiten]

Was denn nun:

„Gemäß Can. 290 des Codex Iuris Canonici (CIC) lässt selbst der Verlust des klerikalen Standes (Laisierung) die Weihe unberührt: „Die einmal gültig empfangene heilige Weihe wird niemals ungültig“. Jedoch kann durch richterliches Urteil oder Verwaltungsdekret die „Ungültigkeit der heiligen Weihe“ festgestellt werden (Can. 290, 1).“

Der Widerspruch müßte mal erklärt werden. --77.4.77.164 04:17, 17. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Da gibt es keinen Widerspruch: Ist eine Weihe gültig empfangen worden, ist sie als character indelebilis unauflösbar. Die erwähnte Feststellung der „Ungültigkeit der heiligen Weihe“ ist lediglich ein formaler Rechtsakt, sakramental hat die Weihe in einem solchen Fall nie bestanden (da sie nie gültig war).
Das ist im Grunde vergleichbar mit der Feststellung der Ehenichtigkeit. Im Gegensatz zu dieser und der Laissierung dürfte eine tatsächliche Ungültigkeit der Weihe allerdings ziemlich bedeutungslos sein. In meinem BNR arbeite ich gerade an einem umfangreicheren Artikel zum Weihesakrament, dort sollte der Sachverhalt besser verständlich sein. --$TR8.$H00Tα {#} 11:03, 17. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]