Diskussion:Lohnsteuerkarte

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Ulfbastel in Abschnitt Bild und Bild
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Bild und Bild[Quelltext bearbeiten]

Ich habe soeben ein Bild (scan) einer Lohnsteuerkarte von 1929 Deutschland eingestellt. Das Format widerspricht zur Textaussage, dass erst 193x auf DIN A5 umgestiegen worden sei...wer kann helfen...?

Weiterhin kritisiere ich das untenstehende Bild der zerknüllten Steuerkarten([[1]]): das ist nicht im Sinne der WP, sondern es ist eher eine Tageszeitungsillustration.--Ulfbastel (Diskussion) 00:12, 23. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ergänzung: Zitat aus [2] Das verwendete Bild muss eindeutig einen Mehrwert für den Artikel darstellen und nicht nur zur Verzierung eines Artikels dienen. Letzteres ist m.E. der Fall.--Ulfbastel (Diskussion) 13:59, 23. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

(erledigt) Warum Lohnsteuer?[Quelltext bearbeiten]

Wer, wann und an wen Lohnsteuer zu bezalen hat habe ich schon verstanden. Ich frage mich hingegen warum und wöfür man überhaupt Lohnsteuer bezahlt?--IP

Siehe Stichwort "Steuer" - Zweck der Steuererhebung!--Este 20:17, 17. Feb 2005 (CET)

Lohnsteuerkarte und Arbeitsamt[Quelltext bearbeiten]

Was hat die Argentur für Arbeit mit der Lohnsteuerkarte zu tun. Warum will das Arbeitsamt eine Kopie der Lohnsteuerkarte zur "Einsicht" ?

Vielleicht, weil aus der Lohnsteuerkarte hervorgeht, bei wem man gearbeitet hat. Dann kann das Arbeitsamt diese Eintragungen mit den Belegen vergleichen, die man als Nachweis seines Verdienstes in dem betreffenden Jahr vorlegt, und ggf. nachfragen, ob diese Verdienste stimmen. Irgendwoher muss das Arbeitsamt ja verlässliche Daten über die Höhe des Verdienstes haben, denn danach bemisst sich das ALG.
nein!(wie immer keine Rechtsberatung etc.)--Tobias heinrich karlsruhe 09:59, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Verdiensthöhe[Quelltext bearbeiten]

Über die Höhe des Verdienstes wird das Arbeitsamt vom Arbeitgeber informiert!(wie immer keine Rechtsberatung etc.)--Tobias heinrich karlsruhe 09:59, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten

wozu brauchen die die Lohnsteuerkarte[Quelltext bearbeiten]

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich unter anderem nach der Lohnsteuerkarte, da weggefallenes Einkommen ersetzt werden soll. (wie immer keine Rechtsberatung etc.)--Tobias heinrich karlsruhe 09:59, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten

vernichtung der lohnsteuerkarte[Quelltext bearbeiten]

wer sich mal wirklich mit §41b auseinandersetzt, der wird feststellen, dass die beschreibung ueber die vernichtung der lohnsteuerkarte im artikel recht ugenau wiedergegeben wird.


Manuell entfernt, da gab es nur einen 404-Fehlerseite. 89.246.170.253 17:23, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Praktische Fragen[Quelltext bearbeiten]

Eine Erläuterung zu den Fragen, die sich in der Praxis stellen, wäre denke ich sinnvoll. Das klassische Problem: Was machen, wenn man einen zweiten Job antritt, die Lohnsteuerkarte aber bereits beim ersten Arbeitgeber liegt? --JazzmanPostStudent? 12:33, 25. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Sich von der Gemeinde eine zweite Lohnsteuerkarte ausstellen lassen. Este 15:34, 25. Okt. 2008 (CEST)
Korrekt, das sollte aber auch in den Artikel ;) --JazzmanPostStudent? 09:27, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Wo genau (bei welchem Amt) beantragt man eine Lohnsteuerkarte?

(erledigt) Welchen Sinn hat die Lohnsteuerkarte?[Quelltext bearbeiten]

Mich nervt das Teil gewaltig. Die darauf enthaltenen Daten sind bei mir seit zig Jahren dieselben und werden sich auch so schnell nicht ändern. Jedes Jahr nervt hier jemand aus der Buchhaltung wegen dem Teil. Ich bringe es her, die drucken mir ein paar Nullen drauf und ich lege es "zu den Akten" - sprich zur Zettelwirtschaft, die nur TOTAL WICHTIGE Dokumente enthält, die mich eh nie interessieren werden. Und wenn die Karte so wichtig ist - warum schickt das Amt die nicht gleich zum Betrieb? Ich bin doch ordnungsgemäß gemeldet. Alles reine Bürokraten-Schikane.-- 91.6.14.187 15:11, 20. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Siehe Abschnitt Abschaffung. --Juliabackhausen 14:11, 21. Jan. 2010 (CET)Beantworten

§39e Absatz 4 EStG[Quelltext bearbeiten]

Eine IP hat mehrfach den Wortlaut des Paragraphen in den Artikel eingefügt. Unnötig, aber zur Übersicht hier abgedruckt. --Juliabackhausen 13:57, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis zum Zweck des Abrufs der Lohnsteuerabzugsmerkmale seine Identifikationsnummer sowie den Tag seiner Geburt mitzuteilen. Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung abzurufen und sie in das Lohnkonto für den Arbeitnehmer zu übernehmen. Zur Plausibilitätsprüfung der Identifikationsnummer hält das Bundeszentralamt für Steuern für den Arbeitgeber entsprechende Regeln zum Abruf bereit. Für den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale hat sich der Arbeitgeber zu authentifizieren und seine Wirtschafts-Identifikationsnummer sowie die Identifikationsnummer und den Tag der Geburt des Arbeitnehmers mitzuteilen. Der Arbeitgeber hat die Beendigung des Dienstverhältnisses unverzüglich dem Bundeszentralamt für Steuern mitzuteilen. Beauftragt der Arbeitgeber einen Dritten mit der Durchführung des Lohnsteuerabzugs, hat sich der Dritte für den Datenabruf zu authentifizieren und zusätzlich seine Wirtschafts-Identifikationsnummer mitzuteilen.

DataMatrix-Codierung[Quelltext bearbeiten]

"Seit dem Jahr 2005 ist die Lohnsteuerkarte DataMatrix-kodiert." Also meine ist das nicht und war es auch noch nie. -- Holger Engelke 11:10, 2. Jul. 2010 (CEST)

Des Rätsels Lösung: Einige Kommmunen haben das Adressfeld der Lohnsteuerkarte mittels DataMatrix kodiert, was die maschinell gesteuerte Zustellung erleichtert. Die Karte an sich ist stets unkodiert. -- Holger Engelke 09:01, 29. Jul. 2010 (CEST)
Ich habe es ganz aus dem Artikel genommen, weil: Alles, was eine Adresse hat, wird, weil es dafür von der Post Rabatte gibt und die interne Briefverarbeitung einfacher wird, nach und nach einen Barcode bekommen. Dies hat aber ausschließlich etwas mit der Frankierung und Adressnachforschung als Dienstleistung der Deutschen Post etwas zu tun, jedoch nicht mit dem Dokument an sich. Von daher könnten wir jetzt in jeden Artikel der Wikipedia schreiben, dass irgendwelche Dinge irgendwann diesen Post-Matrix-Code bekommen haben. Aber das würde zu weit führen. Dies betrifft auch Steuerbescheide, Krankenversicherungsunterlagen und was nicht noch alles...--Juliabackhausen 10:17, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

seither[Quelltext bearbeiten]

"Ab 1953 wurden die Lohnsteuerkarten jährlich abwechselnd in der festgelegten Reihenfolge rot–gelb–grün–orange gefärbt.

Die Lohnsteuerbescheinigung ist seither elektronisch zu erstellen. Als Ordnungsmerkmal wird die eTIN verwendet."

Ich habe da so meine Zweifel bezüglich des Jahres :-) --JensMueller 15:56, 6. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

geändert im Rahmen eines Umbaus des Artikels. --Schlauchen ebt 11:15, 10. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Ergänzung erforderlich?[Quelltext bearbeiten]

Zitat:
Da die ELStAM-Datenbank vollumfänglich erst 2012 zur Verfügung steht, behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit einschließlich der eingetragenen Freibeträge.
Korrekter wäre wohl (?):
Da die ELStAM-Datenbank vollumfänglich erst 2012 zur Verfügung steht, behält für alle, die noch keine Steuer-Identifikationsnummer erhalten haben, die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit einschließlich der eingetragenen Freibeträge.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 15:46, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten


Der Artikel wurde zwar angepaßt (ELStaM verschoben bis mind 01/2013 bis dahin LStKarte 2010 weiter gültig) leider aber so, daß die Historie dabei völlig unter die Räder kommt und somit das ganze Desaster zu Gunsten der Steuerverwaltung geschönt wird. Anhand des Artikels erfährt man nicht, daß der Start nun schon das 2. Mal verschoben wurde wegen technischer Probleme. Die Datenbank steht auch sehr wohl zur Verfügung, aber der Datenabruf/Auswertung ist fehlerbehaftet (deswegen hagelte es massenhafte Beschwerden, weil Bürger unlängst von Ihren Gemeinden Mitteilungen über fehlerhafte Steuerdaten erhielten). Im Übrigen hat ELENA nicht das geringste mit ElStaM zu tun und trägt hier nur zur Verwirrung bei und sollte hier entfernt werden. http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/newsDetails?newsID=1322811841.78 http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?id=1322806144.54 http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__52b.html (nicht signierter Beitrag von 80.128.242.76 (Diskussion) 04:21, 9. Dez. 2011 (CET)) Beantworten



Au weia, Artikel ist dringend zu überarbeiten, große Teile sind wirr, fehlerhaft und ohne Belege (wo waren hier eigentlich, die die immerzu nach Belegen rufen ?? Und, hat einer der Schreiberlinge überhaupt schon mal selbst eine Lohnabrechnung gemacht und somit Ahnung von der Materie, es scheint nicht so). Gerade bei so einem "amtlichen" Thema sollte man korrekt arbeiten, da andere dies als Info nutzen (immer mal dran denken und im Zweifel lieber nix schreiben als was falsches) Inhaltsangabe überarbeiten, weil nicht überdacht und Content teilweise doppelt (zB "Frühere Geschichte" >> entweder extra Absatz oder in jedem Absatz etwas zur Geschichte, beides gemischt geht gar nicht. Inhalt= Bis 2004 trug der Arbeitgeber (das hieße bis 31.12.2003 somit wäre ein Jahr Lücke bis 2005) stimmt außerdem nicht, auch früher konnten schon Aufkleber erstellt also mußte nicht eingetragen werden. Und die aufgeführten einzutragenden Werte müssen entweder komplett angegeben werden (es gibt auch steuerfreie Teile die eingetragen werden!) aber wegen Platzmangel besser Verweis auf Abbild der LStK oder auf ELSTER-Seite verweisen oder sein lassen weil sonst der Eindruck erweckt wird man müsste nur die 5 Zahlen eintragen. Die Angabe 2005 für die elektr. Meldung ist nicht richtig siehe zB. http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Steuerrecht/2005/Lohnsteuerbescheinigung.html

  und wo bleibt hierzu der Hinweis +  auf ELSTER und Belege ?

Falsch ist auch, daß der AG nur bei unterjährigem Austritt zu Herausgabe der LStKarte verpflichtet war, das war er auch bei über den 31.12. hinaus andauernden Arbeitsverhältnissen (weil doch auf der Rückseite die Bescheinigten Daten standen, logisch gelle !). Ergänzend: "nicht ausgehändigte Lohnsteuerkarten mit Lohnsteuerbescheinigungen" waren vom AG gesammelt dem Betriebsstättenfinanzamt zu übergeben. Verdreht: "die Lohnangaben werden seitdem auf einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, die auch an das Finanzamt übermittelt wird" , so wäre es richtig: "werden LSt-Bescheinigungen elektronisch an das Finanzamt übermittelt und der AN erhält einen Ausdruck davon". Das neue war, nebenbei bemerkt, das elektronische übermitteln, elektronisch erstellt wurden die von den meisten AG per EDV eh schon seit anno tubak. Auch hier fehlen Verweise und Belege (ELSTER) https://www.elster.de

   Wobei die eTIN als Ordnungsmerkmal für die elektronische Übermittlung dient (und auch hier nicht zum erstellen). Auch hier wäre Verweis auf  www.elster.de  besser als auf Wikipedia/eTIN, weil der Artikel auch fehlerbehaftet ist.

Die LStK 2010 sollte nie von Anfang an bis 2012 gelten, also bitte nicht vorgaukeln das das so geplant war. Ganz im Gegenteil. ELStaM sollte längst funktionieren und die Weitergültigkeit der LStK 2010 wurde trotz langer Vorlaufzeiten offenkundig wegen Unfähigkeit der Finanzverwaltung und der beauftragten Softwarefirmen ein funktionierendes System (obwohl so simpel) zu präsentieren aus reiner Verlegenheit bereits zum 2. Mal verlängert, bitte auch hier also die wahren Begebenheiten erwähnen und nicht verschleiern, ja Wahrheit kann grausam sein. Die Erwähnung von ELENA hat hier nix zu suchen (auch nicht in Bezug Datenschutz) weil es bei ELENA um sozialversicherungspflichtige Relevanzen geht und nicht um steuerpflichtige (daher wird bei ELSTER auch an die Krankenkassen gemeldet nicht an Finanzamt)... usw usw usw Wo war den hier die Qualitätskontrolle ? Au weia (nicht signierter Beitrag von 80.128.201.156 (Diskussion) 20:59, 10. Dez. 2011 (CET)) Beantworten