Diskussion:Interdikt (Kirchenrecht)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Jordi in Abschnitt Literatur
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Es sollte dem Autor angeraten werden sich in den Quellen (Codex Iuris Canonici 1983) zur geltenden Rechtslage zu informieren und sich nicht allein auf Sekundärliteratur zu beschränken. Fehler und Ungenauigkeiten können dann vermieden werden.

Der Autor hat sich eher mit der Situation im Mittelalter beschäftigt, da hier das Interdikt seine grösste Wirkung entfalten konnte. Werde jede Anregung aber gerne aufgreifen und den Artikel ggf. entsprechend überarbeiten. Im übrigen ist ja jeder zu eigenen Korrekturen eingeladen. Die Frage inwiefern ein Wikipedia Artikel durch extensives Quellenstudium "erhärtet" werden soll, ist hoch interessant. Da ja gerade im akademischen Bereich große Probleme mit aus dem Internet heruntergeladenen Arbeiten bestehen. Daher wäre mein Anliegen eher Hilfe und Anregung zu eigenen Studien zu geben.

Der Artikel wurde nun noch einmal vollständig von mir überarbeitet. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass das Interdikt ein Bestandteil der Strafbestimmungen des CiC des Jahres 1983 ist, womit katholischen Theologen Genüge getan sollte. Verbesserungen und Fehlerkorrekturen sind in jedem Fall durchaus willkommen.

yep, nur hat unter deinem Ausbau nun die Verständlichkeit gelitten. Und zwar in einem Maße, dass ich - obwohl deutscher Muttersprache - die englische Version konsultiert habe. --Re probst 15:03, 4. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Literatur[Quelltext bearbeiten]

Habe das Literaturverzeichnis entrümpelt, es war anscheinend unbesehen aus einem übersetzten anderssprachigen (wohl engl.) Artikel übernommen worden und enthielt bis auf May praktisch nur Unbrauchbares.

Kurze, aber sehr informative Erklärungen und Hinweise, die man im Literaturverzeichnis nicht nennen muss, aber als Quellen bei einer Neubearbeitung gut verwenden kann, finden sich zusätzlich noch bei:

  • Arnold Angenendt: Geschichte der Religiosität im Mittelalter. 4. Aufl., WBG, Darmstadt 2009, S. 643 f.
  • James Brundage: Medieval Canon Law. Longman, London/New York 1995, S. 152.
  • Albin Eser: Strafrecht in Staat und Kirche. Einige vergleichende Beobachtungen. In: Dieter Schwab (Hrsg.): Staat, Kirche, Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft (Festschrift zum 65. Geburtstag von Paul Mikat). Duncker & Humblot, Berlin 1989, S. 493–513 (darin: S. 505 f.).

Notiere ich hier nur zur Erinnerung, wenn mal jmd. dazu kommt; die Bücher habe ich vorliegen.--Jordi (Diskussion) 18:12, 15. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Unter den kanonistischen Onlinematerialien von Ulrich Rhode finde ich momentan kein Skript, das sich spezifisch mit dem Thema befasst. Allerdings diese nützliche Aufstellung der mit dem Interdikt bedrohten Straftaten, die ebenfalls als Quelle für den entsprechenden Absatz im umseitigen Artikel dienen sollte.--Jordi (Diskussion) 18:19, 15. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Dazu noch der Abschnitt Exkommunikation und Interdikt auf S. 12 seines Sakramentenrechtsskripts (PDF; 622 KB) (Stand: September 2014).--Jordi (Diskussion) 18:36, 15. Okt. 2017 (CEST)Beantworten