Schlüsselgewalt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. April 2005 um 14:28 Uhr durch Cem.d (Diskussion | Beiträge) (neu). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Schlüsselgewalt als Familienrechtlicher Begriff bezeichnet das Recht von Ehepartnern, Rechtsgeschäfte, die zur Deckung des Lebensunterhalts beitragen, auch für oder gegen den anderen Ehepartner durchzuführen.

Im weitesten Sinne bezeichnet die Schlüsselgewalt eine eingeschränkte, übertragbare Verfügungsgewalt.