Schlüsselgewalt
Die Schlüsselgewalt als Familienrechtlicher Begriff bezeichnet das Recht von Ehepartnern, Rechtsgeschäfte, die zur Deckung des Lebensunterhalts beitragen, auch für oder gegen den anderen Ehepartner durchzuführen.
Im weitesten Sinne bezeichnet die Schlüsselgewalt eine eingeschränkte, übertragbare Verfügungsgewalt.