Ordensregel

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Unter einer Ordensregel versteht man die Zusammenfassung der Ziele, Verhaltensweisen und Regeln, die im Hinblick auf die Lebensweise einer Ordensgemeinschaft schriftlich formuliert werden.

Grundlage einer Ordensregel ist die Beobachtung der evangelischen Räte, meist Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam, bei den benediktinischen Orden hingegen Stabilitas loci (Ortsbeständigkeit), Conversio morum (Bekehrung der Sitten, tägliche Umkehr) und Gehorsam.

Dazu kommen Anweisungen zum Gebet und zur Frömmigkeitspraxis, zur Arbeitsweise, zu den Oberen, zur Beachtung der Klausur und zum Zusammenleben der Gemeinschaft. Darüber hinaus enthält die Ordensregel meist auch Bestimmungen zur Aufnahme der Anwärter, zum Noviziat und zur Ablegung der Profess. Um 320 gründete Pachomios (um 292–346) in Oberägypten das erste Kloster verfasste um 325 die sogenannte „Engelsregel“. Basilius von Caesarea verfasste um 350 in Anlehnung an Pachomios’ Regel eine eigene, die heute noch für die Mehrzahl der Klöster der orthodoxen Kirchen gilt und auch Grundlage für die von Benedikt von Nursia um 540 verfasste Regula Benedicti war. Von den Ordensregeln zu unterscheiden sind die sogenannten Konstitutionen, die das Leben in einem bestimmten Konvent oder einem Ordenszweig im Einzelnen rechtlich und formal ordnen.

Viele Ordensgründungen entstanden aus der Reaktion auf den Geist oder besondere Nöte und Anforderungen der jeweiligen Zeit. Manche Ordensgründer haben durch ihre Schriften oder ihr Vorbild einen anderen Lebensstil vorgegeben (wie Franziskus oder Teresa von Avila) oder zur Vertiefung der Spiritualität beigetragen (z. B. die Exerzitien des Ignatius von Loyola).

Ordensregeln

Als Ordensregeln gelten: