Ordenskapitel

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Ordenskapitel wird eine Versammlung von Repräsentanten eines Ordens genannt, die gemäß den Satzungen des Ordens die (höchste) kollegiale beschlussfassende Instanz des Ordens, der Kongregation, der Provinz oder des Klosters ist.

Man unterscheidet

  • das Generalkapitel (lat. capitulum generale) eines Gesamtordens. Es existiert in dieser Form nur bei eher zentralistisch aufgebauten, meist jüngeren (d. h. ab dem späten 11. Jahrhundert entstanden) Ordensgemeinschaften und ist das Organ, das Belange eines gesamten Ordens zum Inhalt hat und regelt. Die Delegierten kommen bei international tätigen Orden aus allen Provinzen, in die der Orden unterteilt ist. Das Generalkapitel wird vom jeweiligen Generaloberen geleitet. Die Amtsbezeichnung ist je nach Ordenstradition verschieden, zum Beispiel Generalabt bei den Zisterziensern und Prämonstratensern, Generalminister bei den franziskanischen Orden, Generalmagister oder Ordensmeister beim Dominikanerorden, Generalprior bei den Augustiner-Eremiten und Karmelitern, Ordensgeneral bei den Jesuiten.
  • das Generalkapitel (lat. capitulum generale oder capitulum annale) einer Kongregation eines Ordens oder eines Zweigordens. Es existiert in dieser Form zumeist bei föderal organisierten Ordensgemeinschaften (wie den Benediktinern oder Augustiner-Chorherren) und beschließt verbindlich in allen Angelegenheiten, die die zugehörigen Klöster betreffen. Leiter: Generalabt, Erzabt, Abtpräses oder erster Präsident. Der Gesamtorden wird hier seit dem 19./20. Jahrhundert nicht zentral geleitet, sondern durch einen Abtprimas repräsentiert.
  • das Provinzkapitel oder Provinzialkapitel, das über die Belange einer einzelnen Ordensprovinz verhandelt. Hierbei ist der Provinzial, die Provinzoberin oder ein gewählter Präsident Vorsitzender des Kapitels.
  • das Lokalkapitel (lat. capitulum oder capitulum locale) eines selbständigen Klosters (z. B. Abtei oder Konventualpriorat)

Ab dem Mittelalter hatten dann nicht nur Klöster oder Mönchsorden ihre Ordenskapitel, sondern auch Ritterorden, bis der Begriff zur allgemeinen Bezeichnung des Leitungsgremiums der meisten Orden wurde.

Siehe auch

Literatur

  • Honorius Hanstein OFM: Ordensrecht. Ein Grundriß für Studierende, Seelsorger, Klosterleitungen und Juristen. Paderborn 1953, S. 61 f.
  • Paulus Volk: Die Generalkapitel der Bursfelder Benediktiner-Kongregation, Münster/Westf. 1928 (Beiträge zur Geschichte der alten Mönchtums und des Benediktinerordens, Heft 14)