„De civitate Dei“ – Versionsunterschied

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'''De civitate Dei''' ([[Latein|lat.]] „Von der Gottesstadt“) ist eine in der Zeit von 413 bis 426 verfasste Schrift des [[Augustinus von Hippo|Augustinus]]. In 22 Büchern entwickelte Augustinus die Idee von der Gottesstadt ''(civitas dei/caelestis)'', der zur irdischen Stadt ''(civitas terrena)'' in einem bleibenden Gegensatz stehe.
'''De civitate Dei contra Paganos''' (deutsch „Vom Gottesstaat“, übersetzt auch ''(Von der) Bürgerschaft Gottes und gegen die Heiden'' und ''Die Gottesbürgerschaft'') ist eine in der Zeit von [[413]] bis [[426]] verfasste Schrift des [[Augustinus von Hippo|Augustinus]]. In 22 Büchern entwickelte Augustinus die Idee vom Gottesstaat ''(civitas dei/caelestis)'', der zum irdischen [[Staat]] ''(civitas terrena)'' in einem bleibenden Gegensatz stehe. Das Werk versteht sich als Gegenstück zu [[Platon]]s „[[Politeia]]“ (entstanden im 4. Jahrhundert v. Chr.) ({{grcS|Πολιτεία|de=Der Staat}}) und erzählt so die politische Geschichte als christliche Heilsgeschichte.


== Hintergrund ==
== Hintergrund ==
Mit der [[Mailänder Vereinbarung]] 313 n. Chr. durch Kaiser [[Konstantin]] begann die zunehmende Christianisierung im [[spätantike]]n [[Römisches Reich|Römischen Reich]], eine Umwälzung, die in mehreren Phasen verlief und stellenweise den Charakter eines gewalttätigen Kulturkampfes zeigte und in die Verfolgung Andersgläubiger, also [[Polytheismus|polytheistischer]] („[[Heidentum|paganer]]“, also „nicht-christlicher“) Bevölkerungsgruppen mündete. Augustinus verschriftlichte und akzentuierte die Problematik für die Trennung und Neukonfiguration der Beziehung von römischer Politik und dem vorherrschenden religiösen System im lateinischen Westen. Augustinus, der nach der [[Konstantinische Wende|konstantinischen Wende]] geboren wurde, erlebte die heraufziehende römische Reichskirche mit ihrem Versuch der Integration des Christentums in die römische Zivilgesellschaft und gleichzeitig die Herausforderung Roms durch das beginnende [[Pessimum der Völkerwanderungszeit|Pessimum der Spätantike]], die [[Völkerwanderung]] etc. mit ihrer Unterminierung des Reichsgedankens. Im Jahre 391 untersagte Kaiser [[Theodosius I.]], heidnische Kulte und bereits im Jahre 380 wurde das nicänische Christentum zur römischen Zivilreligion erklärt.

Im Jahr 410 hatten die [[Goten|Westgoten]] Rom erobert und geplündert (siehe [[Plünderung Roms (410)|Plünderung Roms]]). Dieses Ereignis stellte die zu jener Zeit von manchen Christen vertretene Gleichsetzung des christianisierten Römerreichs mit der von [[Jesus Christus|Jesus]] verkündeten [[Reich Gottes|Gottesherrschaft]] in Frage und gab heidnischen Ansichten Auftrieb, wie sie 30 Jahre zuvor [[Quintus Aurelius Symmachus]] im [[Streit um den Victoriaaltar]] formuliert hatte.
Im Jahr 410 hatten die [[Goten|Westgoten]] Rom erobert und geplündert (siehe [[Plünderung Roms (410)|Plünderung Roms]]). Dieses Ereignis stellte die zu jener Zeit von manchen Christen vertretene Gleichsetzung des christianisierten Römerreichs mit der von [[Jesus Christus|Jesus]] verkündeten [[Reich Gottes|Gottesherrschaft]] in Frage und gab heidnischen Ansichten Auftrieb, wie sie 30 Jahre zuvor [[Quintus Aurelius Symmachus]] im [[Streit um den Victoriaaltar]] formuliert hatte.


== Inhalt ==
== Inhalt ==
Das Werk „De civitate Dei contra Paganos“ wurde in zwei Teile gegliedert, die ersten zehn Bücher, die jeweils einem Kapitel entsprechen, und der zweite Teil mit zwölf Büchern. Dabei vermittelt das Werk einerseits Kenntnisse über die antike Literatur, setzt andererseits aber genau die Kenntnisse über die Werke antiker Autoren und philosophischen Implikationen zum Verständnis voraus.
Die irdische Stadt ''(civitas terrena)'' erscheint in der augustinischen Darstellung teils als gottgewollte zeitliche Ordnungsmacht, teils als ein von widergöttlichen Kräften beherrschtes Reich des [[Das Böse|Bösen]]. Die Gottesstadt ''(civitas dei/caelestis)'' manifestiert sich dagegen in den einzelnen nach den religiösen Geboten lebenden Christen selbst. Von dieser [[Dialektik|dialektischen]] Grundidee her entwirft Augustinus eine umfassende Welt- und [[Heilsgeschichte]]. Dieser Entwurf war das ganze [[Mittelalter]] über bis hin zu [[Martin Luther]] äußerst einflussreich.


Der irdische Staat ''(civitas terrena)''<ref>[[Michael Seybold]]: ''Zu Augustins »civitas terrena«.'' Münchner Theologische Zeitschrift, Bd. 17 Nr. 3/4 (1966)/Abhandlungen, S.&nbsp;243–252 ([https://mthz.ub.uni-muenchen.de/MThZ/article/view/1966H3_4S243-252/1456] auf mthz.ub.uni-muenchen.de)</ref> erscheint in der augustinischen Darstellung teils als gottgewollte zeitliche Ordnungsmacht, teils als ein von widergöttlichen Kräften beherrschtes Reich des [[Das Böse|Bösen]]. Der Gottesstaat ''(civitas dei/caelestis)'' manifestiert sich dagegen in den einzelnen nach den religiösen Geboten lebenden Christen selbst. Von dieser [[Dialektik|dialektischen]] Grundidee her entwirft Augustinus eine umfassende Welt- und [[Heilsgeschichte]]. Dieser Entwurf war das ganze [[Mittelalter]] über bis hin zu [[Martin Luther]] äußerst einflussreich.
Augustinus geht auch auf die [[Philosophie der Antike]] ein. Er schreibt unter anderem über den Kontrast zwischen [[Stoa]], [[Epikureismus]] und der Seelenwanderungslehre [[Platon]]s. Ferner sagt er, dass die Philosophen trotz ihres Streits für die Wahrheit nicht den Weg zum Glück fanden. Somit wird er von manchen in gewisser Weise als Vorläufer des [[Existenzialismus]] angesehen.


Augustinus geht auch auf die [[Philosophie der Antike]] ein. Er schreibt unter anderem über den Kontrast zwischen [[Stoa]], [[Epikureismus]] und der Seelenwanderungslehre [[Platon]]s. Ferner sagt er, dass die Philosophen trotz ihres Streits für die Wahrheit nicht den Weg zum Glück fanden.
Indem Augustinus zudem betont, dass die [[Kirche (Organisation)|Kirche]] und der christliche [[Glaube]] unabhängig vom Bestehen des [[Römisches Reich|Römischen Reiches]] seien, ist sein Denken nicht mehr von den Vorstellungen der Antike abhängig. Augustinus gilt daher als einer der ersten Denker der Nachantike, der dem [[Christentum]] den Weg in die neue Zeit des Mittelalters bahnte.


Indem Augustinus zudem betont, dass die [[Kirche (Organisation)|Kirche]] und der christliche [[Glaube (Religion)|Glaube]] unabhängig vom Bestehen des [[Römisches Reich|Römischen Reiches]] seien, ist sein Denken nicht mehr von den Vorstellungen der Antike abhängig. Augustinus gilt daher als einer der ersten Denker der Nachantike, der dem [[Christentum]] den Weg in die neue Zeit des Mittelalters bahnte.<ref>[[Jochen Sauer]] (Hrsg.): ''Augustinus: De Civitate Dei. Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Zugänge.'' Acta Didactica Classica. Bielefelder Beiträge zur Didaktik der Alten Sprachen in Schule und Universität, Band 2, Propylaeum, Universitätsbibliothek Heidelberg 2020, ISBN 978-3-948465-09-4 ([https://books.ub.uni-heidelberg.de/propylaeum/reader/download/594/594-29-87553-1-10-20200122.pdf] auf books.ub.uni-heidelberg.de)</ref>
== "Civitas" ==

In der gängigen Wissenschaft wird "civitas Dei" mit "der Gottesstaat" übersetzt. Durch neuere Veröffentlichungen ist darauf zu hinzuweisen, dass die Übersetzung "Stadt" statt "Staat" unbedingt vorzuziehen ist.

1. Im Thesaurus Linguae Latinae wird darauf hingewiesen, dass "civitas" von "civis" herzuleiten ist. Im antiken Sinne muss man von Städten (siehe: polis) ausgehen, nicht von Staaten. "Staat" ist ein moderner Begriff. Außerdem würde Augustinus von "res publica" sprechen, wenn er so etwas Ähnliches wie Staat meine.

2. Vergleiche die engl. Sprache und die romanischen Sprachen, in denen "city" oder "cité" die Stadt gemeint ist und keinesfalls der Staat (z.&nbsp;B. New York City / New York State).

3. Theologischer Grund: Wenn Augustinus von der "civitas caelestis" spricht, ist immer "das himmlische Jerusalem" gemeint. Bekanntermaßen handelt es sich hier um eine Stadt und ''nicht(!)'' um einen Staat. In der Offenbarung (Bibel: letztes Buch) wird davon gesprochen. Dementsprechend spricht der Apostel Paulus auch von Bürgerrecht (im Himmel), das eine "polis" verleiht und kein Staat.

Es geht hier um eine adäquate und verständliche deutsche Übersetzung und nicht um eine traditionsbewusste Übersetzung, die missverständlich verstanden werden kann.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [http://www.hs-augsburg.de/~harsch/Chronologia/Lspost05/Augustinus/aug_cd00.html Lateinische Fassung] in der [http://www.hs-augsburg.de/~harsch/augusta.html Bibliotheca Augustana]
* [http://www.hs-augsburg.de/~harsch/Chronologia/Lspost05/Augustinus/aug_cd00.html Lateinische Fassung] in der [http://www.hs-augsburg.de/~harsch/augusta.html Bibliotheca Augustana]
* [http://www.unifr.ch/patr/bkv/kapitel.php?ordnung=0&werknr=91&buchnr=198&abschnittnr=1919 Deutsche Übersetzung]
* [https://bkv.unifr.ch/de/works/cpl-313/versions/zweiundzwanzig-bucher-uber-den-gottesstaat-bkv Deutsche Übersetzung]
* [https://bkv.unifr.ch/de/works/cpl-313/compare/zweiundzwanzig-bucher-uber-den-gottesstaat-bkv/4/de-civitate-dei-ccsl Lateinisch-deutsche Simultanansicht]
* [http://www.ccel.org/ccel/schaff/npnf102.iv.html Englische Übersetzung]
* [http://www.ccel.org/ccel/schaff/npnf102.iv.html Englische Übersetzung]
* James J. O'Donnell: [http://www9.georgetown.edu/faculty/jod/augustine/civ.html ''Augustine, City of God''] (fachwissenschaftlicher Aufsatz mit Literaturangaben)
* James J. O’Donnell: [http://www9.georgetown.edu/faculty/jod/augustine/civ.html ''Augustine, City of God''] (fachwissenschaftlicher Aufsatz mit Literaturangaben)


'''Digitalisate'''
'''Digitalisate'''
* [http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-83760 Ausgabe Mainz 1473] Mit Kommentar von Thomas Waleys und [[Nicholas Trivet|Nicolaus Trivet]], Druck: [[Peter Schöffer]] (Digitalisat der ULB Düsseldorf)
* [http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-83760 Ausgabe Mainz 1473] Mit Kommentar von Thomas Waleys und [[Nicholas Trivet|Nicolaus Trivet]], Druck: [[Peter Schöffer]] (Digitalisat der ULB Düsseldorf)
* [http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:061:1-31345 Ausgabe Basel 1479] Mit Kommentar von Thomas Waleys und Nicolaus Trivet (Digitalisat der ULB Düsseldorf)
* [http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:061:1-31345 Ausgabe Basel 1479] Mit Kommentar von Thomas Waleys und Nicolaus Trivet (Digitalisat der ULB Düsseldorf)


== Ausgaben ==
== Ausgaben ==
* ''Augustinus, Die Gottesbürgerschaft (De Civitate Dei).'' Herausgegeben und eingeleitet von [[Hans Urs von Balthasar]]. Fischer Bücherei, Frankfurt am Main / Hamburg 1961 (Auswahlausgabe in der Übersetzung von [[Wilhelm Thimme]]; die ausgewählten Ausschnitte sind zu neuen thematischen Blöcken zusammengestellt).
* Augustinus: ''De civitate Dei. The city of god.'' Hrsg. von [[Patrick G. Walsh]], 6 Bände, Oxford 2005–2014.
* Augustinus: ''De civitate Dei. The city of god.'' Hrsg. von [[Patrick G. Walsh]], 6 Bände, Oxford 2005–2014.
* Augustinus: ''Vom Gottesstaat. Vollständige Ausgabe in einem Band. Buch 1 bis 10, Buch 11 bis 22.'' Dtv, 2007, ISBN 978-3-423-34393-0.
* Augustinus: ''Vom Gottesstaat. Vollständige Ausgabe in einem Band. Buch 1 bis 10, Buch 11 bis 22.'' dtv, München 2007, ISBN 978-3-423-34393-0.


== Literatur ==
== Literatur ==
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* Christoph Horn (Hrsg.): ''Augustinus. De civitate dei'' (=&nbsp;Klassiker Auslegen. Band 11). Akademie Verlag, Berlin 1997, ISBN 3-05-002871-8.
* [[Christoph Horn]] (Hrsg.): ''Augustinus. De civitate dei'' (=&nbsp;Klassiker Auslegen. Band 11). Akademie Verlag, Berlin 1997, ISBN 3-05-002871-8.
* Michael Eckert, Gerhard Ebeling (Hrsg.): ''Lexikon der theologischen Werke''. Stuttgart 2003, ISBN 3-520-49301-2, S. 145–147.
* Michael Eckert, Gerhard Ebeling (Hrsg.): ''Lexikon der theologischen Werke''. Stuttgart 2003, ISBN 3-520-49301-2, S. 145–147.
* Volker Henning Drecoll (Hrsg.): ''Augustin Handbuch''. Tübingen 2007, S. 347–363.
* Volker Henning Drecoll (Hrsg.): ''Augustin Handbuch''. Tübingen 2007, S. 347–363.

*zur Übersetzung "Stadt" statt "Staat": Drecoll (Hrsg.), Augustin Handbuch, Tübingen 2007, 349.
== Einzelnachweise ==
<references />

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[[Kategorie:Werk der Politischen Philosophie]]
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[[Kategorie:Theologisches Werk (Alte Kirche)]]
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[[Kategorie:Literarisches Werk der Antike]]
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[[Kategorie:Spätantike (Literatur)]]
[[Kategorie:Literatur der Spätantike]]
[[Kategorie:Literatur (5. Jahrhundert)]]
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[[Kategorie:Christentum (5. Jahrhundert)]]
[[Kategorie:Christentum (5. Jahrhundert)]]

Aktuelle Version vom 12. Dezember 2023, 15:37 Uhr

De civitate Dei, 1470

De civitate Dei contra Paganos (deutsch „Vom Gottesstaat“, übersetzt auch (Von der) Bürgerschaft Gottes und gegen die Heiden und Die Gottesbürgerschaft) ist eine in der Zeit von 413 bis 426 verfasste Schrift des Augustinus. In 22 Büchern entwickelte Augustinus die Idee vom Gottesstaat (civitas dei/caelestis), der zum irdischen Staat (civitas terrena) in einem bleibenden Gegensatz stehe. Das Werk versteht sich als Gegenstück zu PlatonsPoliteia“ (entstanden im 4. Jahrhundert v. Chr.) (altgriechisch Πολιτεία ‚Der Staat‘) und erzählt so die politische Geschichte als christliche Heilsgeschichte.

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Mailänder Vereinbarung 313 n. Chr. durch Kaiser Konstantin begann die zunehmende Christianisierung im spätantiken Römischen Reich, eine Umwälzung, die in mehreren Phasen verlief und stellenweise den Charakter eines gewalttätigen Kulturkampfes zeigte und in die Verfolgung Andersgläubiger, also polytheistischer („paganer“, also „nicht-christlicher“) Bevölkerungsgruppen mündete. Augustinus verschriftlichte und akzentuierte die Problematik für die Trennung und Neukonfiguration der Beziehung von römischer Politik und dem vorherrschenden religiösen System im lateinischen Westen. Augustinus, der nach der konstantinischen Wende geboren wurde, erlebte die heraufziehende römische Reichskirche mit ihrem Versuch der Integration des Christentums in die römische Zivilgesellschaft und gleichzeitig die Herausforderung Roms durch das beginnende Pessimum der Spätantike, die Völkerwanderung etc. mit ihrer Unterminierung des Reichsgedankens. Im Jahre 391 untersagte Kaiser Theodosius I., heidnische Kulte und bereits im Jahre 380 wurde das nicänische Christentum zur römischen Zivilreligion erklärt.

Im Jahr 410 hatten die Westgoten Rom erobert und geplündert (siehe Plünderung Roms). Dieses Ereignis stellte die zu jener Zeit von manchen Christen vertretene Gleichsetzung des christianisierten Römerreichs mit der von Jesus verkündeten Gottesherrschaft in Frage und gab heidnischen Ansichten Auftrieb, wie sie 30 Jahre zuvor Quintus Aurelius Symmachus im Streit um den Victoriaaltar formuliert hatte.

Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Werk „De civitate Dei contra Paganos“ wurde in zwei Teile gegliedert, die ersten zehn Bücher, die jeweils einem Kapitel entsprechen, und der zweite Teil mit zwölf Büchern. Dabei vermittelt das Werk einerseits Kenntnisse über die antike Literatur, setzt andererseits aber genau die Kenntnisse über die Werke antiker Autoren und philosophischen Implikationen zum Verständnis voraus.

Der irdische Staat (civitas terrena)[1] erscheint in der augustinischen Darstellung teils als gottgewollte zeitliche Ordnungsmacht, teils als ein von widergöttlichen Kräften beherrschtes Reich des Bösen. Der Gottesstaat (civitas dei/caelestis) manifestiert sich dagegen in den einzelnen nach den religiösen Geboten lebenden Christen selbst. Von dieser dialektischen Grundidee her entwirft Augustinus eine umfassende Welt- und Heilsgeschichte. Dieser Entwurf war das ganze Mittelalter über bis hin zu Martin Luther äußerst einflussreich.

Augustinus geht auch auf die Philosophie der Antike ein. Er schreibt unter anderem über den Kontrast zwischen Stoa, Epikureismus und der Seelenwanderungslehre Platons. Ferner sagt er, dass die Philosophen trotz ihres Streits für die Wahrheit nicht den Weg zum Glück fanden.

Indem Augustinus zudem betont, dass die Kirche und der christliche Glaube unabhängig vom Bestehen des Römischen Reiches seien, ist sein Denken nicht mehr von den Vorstellungen der Antike abhängig. Augustinus gilt daher als einer der ersten Denker der Nachantike, der dem Christentum den Weg in die neue Zeit des Mittelalters bahnte.[2]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Digitalisate

Ausgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Augustinus, Die Gottesbürgerschaft (De Civitate Dei). Herausgegeben und eingeleitet von Hans Urs von Balthasar. Fischer Bücherei, Frankfurt am Main / Hamburg 1961 (Auswahlausgabe in der Übersetzung von Wilhelm Thimme; die ausgewählten Ausschnitte sind zu neuen thematischen Blöcken zusammengestellt).
  • Augustinus: De civitate Dei. The city of god. Hrsg. von Patrick G. Walsh, 6 Bände, Oxford 2005–2014.
  • Augustinus: Vom Gottesstaat. Vollständige Ausgabe in einem Band. Buch 1 bis 10, Buch 11 bis 22. dtv, München 2007, ISBN 978-3-423-34393-0.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Christoph Horn (Hrsg.): Augustinus. De civitate dei (= Klassiker Auslegen. Band 11). Akademie Verlag, Berlin 1997, ISBN 3-05-002871-8.
  • Michael Eckert, Gerhard Ebeling (Hrsg.): Lexikon der theologischen Werke. Stuttgart 2003, ISBN 3-520-49301-2, S. 145–147.
  • Volker Henning Drecoll (Hrsg.): Augustin Handbuch. Tübingen 2007, S. 347–363.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Michael Seybold: Zu Augustins »civitas terrena«. Münchner Theologische Zeitschrift, Bd. 17 Nr. 3/4 (1966)/Abhandlungen, S. 243–252 ([1] auf mthz.ub.uni-muenchen.de)
  2. Jochen Sauer (Hrsg.): Augustinus: De Civitate Dei. Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Zugänge. Acta Didactica Classica. Bielefelder Beiträge zur Didaktik der Alten Sprachen in Schule und Universität, Band 2, Propylaeum, Universitätsbibliothek Heidelberg 2020, ISBN 978-3-948465-09-4 ([2] auf books.ub.uni-heidelberg.de)