Beichte

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Im folgenden wird das katholische Verständnis dargestellt: Unter Beichte versteht man entweder das Sündenbekenntnis als solches oder den Gesamtvorgang der Spendung des Sakramentes der Buße. Für eine gültige Beichte ist es nötig, alle schweren Sünden zu bekennen, deren man sich seit der Taufe erinnert und die noch nicht durch eine sakramentale Beichte vergeben worden sind. Eine Sünde ist dann schwer, wenn ein Gebot Gottes in einer wichtigen Sache, mit klarem Bewußtsein und in freier Entschiedenheit übertreten worden ist. Es wird auch geraten, weniger schwere Sünden zu beichten. Nötig für die gültige Beichte sind jedenfalls Reue (aus Liebe zu Gott oder zumindest aus Abscheu vor der Sünde) und Vorsatz der Lebensbesserung. Die freiwillig übernommene Bußleistung soll helfen, die Folgen der Schuld in Solidarität mit der Kirche abzutragen. Wesentlich bei der Beichte ist die sakramentale Absolution (Lossprechung), die nur durch einen geweihten Priester in Gegenwart des Pönitenten (d.h. des Beichtenden) erteilt werden kann (Telefonbeichte und Internet-Beichte sind nicht erlaubt). Die Lossprechungsformel lautet: "Gott, der barmherige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes, unseres Herrn Jesus Christus, die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. So spreche ich Dich los von Deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."