Charta

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. Mai 2011 um 14:02 Uhr durch Spuk968 (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von 217.225.240.212 (Diskussion) rückgängig gemacht und letzte Version von Spuk968 wiederhergestellt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Mit Charta (Pl. Chartas, Aussprache: [ˈkarta][1]; lateinisch charta ‚Papierblatt‘; Vorlage:Polytonisch, möglicherweise mit dem ägyptischen Wort kheret-aa ‚Schreiberkästchen‘ verwandt) bezeichnet man die für das Staats- und Völkerrecht grundlegenden Urkunden.

In der Diplomatik wird die Charta als frühmittelalterliche Urkundenform von der Notitia abgegrenzt: Die Charta ist eine dispositive Urkunde, die in der ersten Person und im Präsens formuliert ist, während die Notitia als Beweisurkunde in der dritten Person und im Perfekt formuliert ist. Die Charta ist im frühen und hohen Mittelalter besonders im südlichen Europa (Italien, Spanien, Südfrankreich) in Gebrauch.

Im übertragenen Sinn wird der Begriff auch für Satzungen oder Selbstverpflichtungen nichtstaatlicher Organisationen verwendet. So gibt es z. B. Chartas von Künstlergruppen, Wissenschaftlern oder Berufsgemeinschaften.

Siehe auch: Charta (Newsgroup).

Bekannte Chartas sind

Weitere Chartas

Weblinks

Commons: Charters – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. nicht «tsch»; Duden Aussprachewörterbuch. Bibliographisches Institut Mannheim 1962.