Charta
Mit Charta (Pl. Chartas, Aussprache [[1]; lateinisch charta ‚Papierblatt‘, entlehnt aus altgriechisch chártēs (χάρτης), möglicherweise mit dem ägyptischen Wort kheret-aa ‚Schreiberkästchen‘ verwandt) bezeichnet man die für das Staats- und Völkerrecht grundlegenden Urkunden.
]In der Diplomatik wird die Charta als frühmittelalterliche Urkundenform von der Notitia abgegrenzt: Die Charta ist eine dispositive Urkunde, die in der ersten Person und im Präsens formuliert ist, während die Notitia als Beweisurkunde in der dritten Person und im Perfekt formuliert ist. Die Charta war im frühen und hohen Mittelalter besonders im südlichen Europa (Italien, Spanien, Südfrankreich) in Gebrauch.
Im übertragenen Sinn wird der Begriff auch für Satzungen oder Selbstverpflichtungen nichtstaatlicher Organisationen verwendet. So gibt es z. B. Chartas von Künstlergruppen, Wissenschaftlern oder Berufsgemeinschaften.
Bekannte Chartas sind:
- Carta Caritatis, das im 12. Jh. entstandene Verfassungsdokument des Zisterzienserordens, regelt die Beziehungen der Zisterzienserklöster untereinander
- Charta 77
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Charta der Vereinten Nationen 1945
- Charta von Athen (CIAM) 1933
- Charta von Cetingrad (1527)
- Charta von Venedig, Denkmalschutz
- Europäische Charta für Forscher
- Magna Carta 1215
- portugiesische Verfassungscharta von 1826
- Charta 08
Siehe auch
Weblinks
„Mehr Lebensqualität durch urbanes Grün“ – dafür setzt sich ein breites, branchenübergreifendes Bündnis aus Verbänden, Stiftungen und Unternehmen in einer gemeinsamen Charta ein. Initiatoren der Charta sind der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) und die Stiftung DIE GRÜNE STADT. Zu den ersten Unterzeichnern zählen unter anderem der NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V., der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) sowie der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V. (bdla).
Die Unterzeichner kritisieren, dass Politik und Verwaltung die Chancen auf eine zukunftsgerechte Stadtentwicklung durch lebendiges Grün vielfach ungenutzt lassen und damit den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Grün in den Städten ignorieren. Die Bündnispartner fordern deshalb die Verantwortlichen auf Bundes- sowie regionaler und kommunaler Ebene zu einer Neuausrichtung der Städtebauförderung auf. Zudem regen sie eine stärkere Zusammenarbeit von Akteuren aus unterschiedlichen Handlungs- und Politikfeldern sowie zwischen Verwaltung und Organisationen der Zivilgesellschaft an.
Die Unterzeichner fordern die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, aber auch in Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf, ihr Engagement für den Einsatz von urbanem Grün gezielt zu verstärken. Eine zentrale Forderung der Charta ist, die Städtebauförderung mit dem Ziel einer klima- und umweltfreundlichen Stadtentwicklung angemessen auszustatten und dafür die Fördermittel für Grünprojekte auf den Ebenen EU, Bund und Ländern zu erhöhen. Darüber hinaus fordern die Unterzeichner, gesetzliche und fiskalische Anreize für gewerbliches und privates Grün zu schaffen, zum Beispiel für die Nutzung von Fassaden- und Dachgrün, sowie eine Reduzierung der Kanalgebühren nach Versiegelungsgrad.
Einzelnachweise
- ↑ Nicht «tsch»; Duden Aussprachewörterbuch. Bibliographisches Institut Mannheim 1962.
- ↑ Stiftung DIE GRÜNE STADT: Charta Zukunft Stadt und Grün – DIE GRÜNE STADT. In: www.die-gruene-stadt.de. Abgerufen am 3. Mai 2016.