Beobachterstatus

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Der Beobachterstatus beschreibt den Zustand einer Person, einem Gremium oder einem Organ nur als Beobachter anzugehören. Man erfährt, was das Gremium beschließt, und kann auch argumentieren. Jedoch hat man keine Entscheidungskompetenzen. Zum Beispiel haben Deutschland und Frankreich Abgesandte in das jeweils andere Kabinett entsendet, die Beobachterstatus haben.

Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen

Die Schweiz hatte in den Vereinten Nationen seit deren Gründung 1945 bis zu ihrem Beitritt 2002 nur Beobachterstatus.

Der Heilige Stuhl hat als Nicht-Mitglied in den Vereinten Nationen bis heute nur Beobachterstatus, ebenso in der Welthandelsorganisation.

Am 29. November 2012 wurde der Status von Palästina von einer beobachtenden Entität zu einem beobachtenden Nichtmitgliedsstaat aufgewertet.[1]

Einzelnachweise

  1. Andreas Zumach: Ein Staat mit neuen Rechten. In: taz.de. taz, die tageszeitung. Verlagsgenossenschaft eG, 30. November 2012, abgerufen Format invalid.