„Komponist“ – Versionsunterschied

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Das Ergebnis des Kompositionsvorganges wird abschließend als Komposition meist in [[Notation (Musik)|notierter Form]] (per Hand oder direkt als [[Notensatz]] im Computer) vorgelegt; insbesondere in der [[Elektronische Musik|Elektronischen Musik]] sind die Werke auch in Form von [[Tonträger]]n üblich. Die Musik eines Komponisten wird (wenn von der Elektronischen Musik abgesehen wird) durch [[Interpretation (Musik)|Interpreten]] ([[Musiker]], [[Gesang|Sänger]]) zum Erklingen gebracht.
Das Ergebnis des Kompositionsvorganges wird abschließend als Komposition meist in [[Notation (Musik)|notierter Form]] (per Hand oder direkt als [[Notensatz]] im Computer) vorgelegt; insbesondere in der [[Elektronische Musik|Elektronischen Musik]] sind die Werke auch in Form von [[Tonträger]]n üblich. Die Musik eines Komponisten wird (wenn von der Elektronischen Musik abgesehen wird) durch [[Interpretation (Musik)|Interpreten]] ([[Musiker]], [[Gesang|Sänger]]) zum Erklingen gebracht.

== Allgemeines ==
Der Komponist schafft ein Musikwerk, das ohne Text als [[Instrumentalmusik]] gilt und mit Text als [[Vokalmusik]] bezeichnet wird. Ein Komponist kann gleichzeitig auch Texter sein, jedoch können auch andere Personen als reine [[Liedtexter|Textdichter]] auftreten. Dann muss der Text von der [[Phrasierung]], [[Versmaß]] und der [[Tonart]] zur Musik passen. Deshalb arbeiten Liedtexter und Musikkomponist meist eng zusammen, um Text und Musik zu einer harmonischen Einheit zu verschmelzen. Dabei kann es sich sowohl um die Textierung einer vorhandenen Melodie als auch um die Vertonung eines bestehenden Textes in einer bewussten Abstimmungssituation handeln. Die Verknüpfung eines gedanklichen Inhalts mit einer Melodie sowie die Phrasierung des Textes sind das Resultat eines kreativen Abstimmungsprozesses zwischen beiden Urhebern.

== Rechtsfragen ==
Musik und Text sind jeweils eigenständige Werkteile, die lediglich gemäß § 9 UrhG zur gemeinsamen Verwertung miteinander verbunden werden. Es handelt sich um eine so genannte Werkverbindung zweier eigenständiger Urheberrechte von Musik und Text in [[Schlager]]n.<ref>Gesetzesbegründung in Bundestags-Drucksache IV/270 vom 23. März 1962, S. 42; BGH GRUR 1964, 326</ref> Die Werkverbindung begründet zumindest [[Schweigen (Recht)|stillschweigend]] eine [[Gesellschaft bürgerlichen Rechts]] zwischen Texter und Komponist.<ref>[http://books.google.de/books?id=-sG_PnXgAwgC&pg=PA208&lpg=PA208&dq=bgh+textdichter&source=bl&ots=iocjpTuqWQ&sig=nWwgfZVgxBzmQPMZqNxM5-usI-A&hl=de&ei=JOOBTtjFB8vTsgbzpKCHDg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=5&ved=0CDQQ6AEwBDgU#v=onepage&q=bgh%20textdichter&f=false Gunda Dreyer/Jost Kotthoff/Astrid Meckel, ''Urheberrecht: Urheberrechtsgesetz'', 2008, S. 209]</ref> Sowohl Text als auch Musik dürfen trotz Werkverbindung ohne Zustimmung des anderen Urhebers nach herrschender Meinung getrennt verwertet werden, solange hierdurch die gemeinschaftliche Verwertung der bisherigen Werkverbindung nicht beeinträchtigt wird.

Nach dem Regelverteilungsplan der [[GEMA]] erhalten die beteiligten Bezugsberechtigten als Komponist für die öffentliche Aufführung eines unverlegten Werkes der Unterhaltungsmusik 8/12 und der Textdichter 4/12. Ist an dem Lied ein [[Musikverlag]] beteiligt, reduziert sich der Anteil für den Textdichter auf 3/12, der Komponist erhält 5/12 und der Verlag 4/12. Ein beteiligter Arrangeur (Bearbeiter) erhält 1/12 und schmälert den Anteil des Komponisten auf 4/12. Diese Verteilungsregelung kann jedoch individualvertraglich abgeändert werden.

Werden unter dem Musiktitel mehrere Namen oder Gruppen gleichberechtigt aufgezählt, wird vermutet, dass es sich bei den Genannten um gleichberechtigte Schöpfer beider Werkteile, bei einem Lied also von Text und Melodie, handelt.<ref>BGH GRUR 1983, 887, 888</ref> Im zitierten Urteil stellte der BGH zugleich klar, dass es bei einem Lied üblich ist, die Urheber durch ihre namentliche Erwähnung kenntlich zu machen.


== Differenzierungen des Komponistenberufs ==
== Differenzierungen des Komponistenberufs ==

Version vom 28. September 2011, 05:50 Uhr

Komponist (lateinisch componere ‚zusammensetzen‘; veraltet auch Compositeur oder Kompositeur) ist, wer musikalische Werke (Kompositionen) erschafft und deshalb an diesem Werk ausschließliches geistiges Eigentum besitzt.

Das Ergebnis des Kompositionsvorganges wird abschließend als Komposition meist in notierter Form (per Hand oder direkt als Notensatz im Computer) vorgelegt; insbesondere in der Elektronischen Musik sind die Werke auch in Form von Tonträgern üblich. Die Musik eines Komponisten wird (wenn von der Elektronischen Musik abgesehen wird) durch Interpreten (Musiker, Sänger) zum Erklingen gebracht.

Allgemeines

Der Komponist schafft ein Musikwerk, das ohne Text als Instrumentalmusik gilt und mit Text als Vokalmusik bezeichnet wird. Ein Komponist kann gleichzeitig auch Texter sein, jedoch können auch andere Personen als reine Textdichter auftreten. Dann muss der Text von der Phrasierung, Versmaß und der Tonart zur Musik passen. Deshalb arbeiten Liedtexter und Musikkomponist meist eng zusammen, um Text und Musik zu einer harmonischen Einheit zu verschmelzen. Dabei kann es sich sowohl um die Textierung einer vorhandenen Melodie als auch um die Vertonung eines bestehenden Textes in einer bewussten Abstimmungssituation handeln. Die Verknüpfung eines gedanklichen Inhalts mit einer Melodie sowie die Phrasierung des Textes sind das Resultat eines kreativen Abstimmungsprozesses zwischen beiden Urhebern.

Rechtsfragen

Musik und Text sind jeweils eigenständige Werkteile, die lediglich gemäß § 9 UrhG zur gemeinsamen Verwertung miteinander verbunden werden. Es handelt sich um eine so genannte Werkverbindung zweier eigenständiger Urheberrechte von Musik und Text in Schlagern.[1] Die Werkverbindung begründet zumindest stillschweigend eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen Texter und Komponist.[2] Sowohl Text als auch Musik dürfen trotz Werkverbindung ohne Zustimmung des anderen Urhebers nach herrschender Meinung getrennt verwertet werden, solange hierdurch die gemeinschaftliche Verwertung der bisherigen Werkverbindung nicht beeinträchtigt wird.

Nach dem Regelverteilungsplan der GEMA erhalten die beteiligten Bezugsberechtigten als Komponist für die öffentliche Aufführung eines unverlegten Werkes der Unterhaltungsmusik 8/12 und der Textdichter 4/12. Ist an dem Lied ein Musikverlag beteiligt, reduziert sich der Anteil für den Textdichter auf 3/12, der Komponist erhält 5/12 und der Verlag 4/12. Ein beteiligter Arrangeur (Bearbeiter) erhält 1/12 und schmälert den Anteil des Komponisten auf 4/12. Diese Verteilungsregelung kann jedoch individualvertraglich abgeändert werden.

Werden unter dem Musiktitel mehrere Namen oder Gruppen gleichberechtigt aufgezählt, wird vermutet, dass es sich bei den Genannten um gleichberechtigte Schöpfer beider Werkteile, bei einem Lied also von Text und Melodie, handelt.[3] Im zitierten Urteil stellte der BGH zugleich klar, dass es bei einem Lied üblich ist, die Urheber durch ihre namentliche Erwähnung kenntlich zu machen.

Differenzierungen des Komponistenberufs

Vom Komponisten zu unterscheiden sind Arrangeure, die zu vorgegebenen Melodien und Harmonien einen musikalischen Tonsatz schreiben; zunächst wird die Schöpfungshöhe für ein Arrangement als niedriger als die eigentliche Urheberschaft an der Komposition erachtet (im Bereich der Popularmusik haben jedoch die Schöpfer der Melodien häufig nicht die Fähigkeiten, ein Arrangement zu schreiben).

Häufig werden Improvisationsvorlagen als nicht der Sphäre der Komposition zugehörig betrachtet, da sie nicht zu einem abgeschlossenem, fixierten Werk führen. Im 20. Jahrhundert wurde jedoch in der Avantgarde der Werkbegriff zugunsten des Offenen Kunstwerkes aufgegeben – ein bewusster Bruch mit der Tradition des Komponierens. So verfasste beispielsweise Karlheinz Stockhausen für seine Werke der Intuitiven Musik Textfragmente zur Einstimmung für die Musiker, die die alleinige kompositorische Grundlage für ein darauf aufbauendes, organisch geschaffenes Musikstück der Improvisatoren darstellen.

Auch „performer-composer“, die sich Vorlagen für die eigene Improvisationspraxis (oder die ihrer Gruppen) schaffen, werden daher als Komponisten betrachtet. Die Berufsbezeichnung „Komponist“ ist nicht geschützt, auch Autodidakten, Musikpädagogen, Improvisatoren, ausübende Musiker etc. können sich so nennen. Verwertungsgesellschaften der Komponisten wie die GEMA versuchen, Kompositionen und Komponisten nach der Schöpfungshöhe zu unterscheiden.

Vom traditionellen Komponisten, der zumeist nicht nur Urheber von Melodik und Harmonik, sondern auch des Tonsatzes ist, können beispielsweise unterschieden werden

  • Komponisten von Filmmusik, die zunehmend stark vereinfachten Formen genügt und teilweise auch vom Urheber mit elektronischen Mitteln eingespielt wird.
  • Urheber von Jingles, Werbemelodien oder Handy-Klingeltönen.

Als Indizien für einen traditionellen Komponisten im Verständnis der mitteleuropäischen Kunstmusik werden genannt:

  • eine abgeschlossene Ausbildung im Handwerk des Komponisten (Harmonielehre, Kontrapunkt, Tonsatz, Instrumentation).
  • ein Kompositionsstudium bei einem anerkannten Komponisten (was einer eigenschöpferischen Anwendung des Handwerks entspricht),
  • Werke, die auch von anderen Musikern als dem Komponisten in gültiger und eindeutiger Weise aufgeführt werden können,
  • ein Werkverzeichnis, das Stücke verschiedener Gattungen enthält,
  • ein Verlag (oder Selbstverlag), der die Komposition für Aufführungen bereitstellt,
  • die hauptberufliche Ausübung der Berufs (im Unterschied zum Gelegenheits- oder Hobbykomponisten).

Die Bedeutung eines Komponisten wird einerseits durch Preise und Stipendien unterstrichen, andererseits durch die Publikation von Noten und/oder Tonträgern durch unabhängigen Verlage/Labels.

Abgrenzung von berufsmäßigen und Gelegenheits-Komponisten

Die Abgrenzung von professionellen und dilettierenden Komponisten ist nicht einfach, da es viele verschiedene einflussreiche Komponisten gibt:

Musiksoziologisch ist eine Unterscheidung zwischen professionellen Komponisten und Gelegenheits-Komponisten meist möglich, musikästhetisch aber nicht unbedingt sinnvoll, da auch Gelegenheits-Komponisten anerkannte Werke geschrieben haben.

In Deutschland

Der zuständige Berufsverband, in dem sich deutsche Komponisten bundesweit und in Regionalgruppen organisieren, ist der Deutsche Komponistenverband, der von Werner Egk gegründet wurde und heute über 1500 Mitglieder hat.

In Deutschland melden sich Komponisten meist bei der GEMA an, die die Urheberrechte von Komponisten treuhänderisch wahrnimmt und Tantiemen aus Sendungen und öffentlichen Aufführungen an die Komponisten weiterleitet. Für andere Länder sind andere Verwertungsgesellschaften zur Verwaltung derartiger Rechte zuständig, Regelungen ähneln sich jedoch international. Dazu schließt der Komponist mit der GEMA einen Berechtigungsvertrag, mit dem er ihr sämtliche Rechte einräumt, die zur Nutzung von Musikwerken erforderlich sind. Das schließt auch die Nutzung als Klingeltöne ein.[4] Darüber hinaus schließt der Komponist einen Verlagsvertrag mit einem Musikverlag ab, der die kommerzielle Verwertung des Musikwerkes übernimmt und dieses etwa Plattenlabels zur Veröffentlichung auf Tonträgern anbietet.

Das Kompositionsstudium an den deutschen Musikhochschulen erfordert ein meist zehnsemestriges künstlerisches Vollstudium, in dem das umfangreiche Handwerk (dazu gehört unter anderem Musiktheorie, Gehörbildung, Instrumentation, Instrumentalspiel, Aufführungspraxis u. a.) erlernt wird.

Komponisten

Klassische Musik

Popular- und Funktionsmusik

Komponisten (Klassik) - Grafische Übersicht

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Literatur

Weblinks

Wiktionary: Komponist – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Gesetzesbegründung in Bundestags-Drucksache IV/270 vom 23. März 1962, S. 42; BGH GRUR 1964, 326
  2. Gunda Dreyer/Jost Kotthoff/Astrid Meckel, Urheberrecht: Urheberrechtsgesetz, 2008, S. 209
  3. BGH GRUR 1983, 887, 888
  4. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008, Az: I ZR 23/06