„Charta“ – Versionsunterschied
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Version vom 24. Mai 2011, 14:20 Uhr
Mit Charta (Pl. Chartas, Aussprache: [[1]; lateinisch charta ‚Papierblatt‘; Vorlage:Polytonisch, möglicherweise mit dem ägyptischen Wort kheret-aa ‚Schreiberkästchen‘ verwandt) bezeichnet man die für das Staats- und Völkerrecht grundlegenden Urkunden.
]In der Diplomatik wird die Charta als frühmittelalterliche Urkundenform von der Notitia abgegrenzt: Die Charta ist eine dispositive Urkunde, die in der ersten Person und im Präsens formuliert ist, während die Notitia als Beweisurkunde in der dritten Person und im Perfekt formuliert ist. Die Charta ist im frühen und hohen Mittelalter besonders im südlichen Europa (Italien, Spanien, Südfrankreich) in Gebrauch.
Im übertragenen Sinn wird der Begriff auch für Satzungen oder Selbstverpflichtungen nichtstaatlicher Organisationen verwendet. So gibt es z. B. Chartas von Künstlergruppen, Wissenschaftlern oder Berufsgemeinschaften.
Siehe auch: Charta (Newsgroup).
Bekannte Chartas sind
- Magna Carta 1215
- Charta der Vereinten Nationen 1945
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- portugiesische Verfassungscharta von 1826
- Europäische Charta für Forscher
- Charta von Venedig, Denkmalschutz
- Carta Caritatis, Verfassungsdokument des Zisterzienserordens
- Charta von Athen (CIAM) 1933
Weitere Chartas
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ nicht «tsch»; Duden Aussprachewörterbuch. Bibliographisches Institut Mannheim 1962.