„Eherecht“ – Versionsunterschied

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Das '''Eherecht''' ist das Teilgebiet des [[Familienrecht]]s der [[Rechtsnorm]]en, die sich auf Inhalt, Abschluss und Auflösung der [[Ehe]], sowie das Verhältnis der [[Ehegatte]]n zueinander beziehen.
Das '''Eherecht''' ist das Teilgebiet des [[Familienrecht]]s der [[Rechtsnorm]]en, die sich auf Inhalt, Abschluss und Auflösung der [[Ehe]], sowie das Verhältnis der [[Ehegatte]]n zueinander beziehen.


Das Rechtsgebiet umfasst Klärung der ehelichen [[Rechte und Pflichten]], [[Ehetrennung]], [[Ehescheidung]] ''([[Scheidungsrecht]])'', verschiedende Formen der Ungültigkeit der Ehe ([[Aufhebung (Ehe)|Aufhebung]], [[Nichtigerklärung (Ehe)|Nichtigkeit]], [[Eheannullierung|Annullierung]]), wie auch die Namensregelung bei Eheschliessung und ehelichen Kindern ''(eheliches [[Namensrecht]])'', das ''[[Ehegüterrecht]]'', und die national unterschiedlichen Formen von [[Gleichgeschlechtliche Ehe|gleichgeschlechtlichen Ehen]] und anderen [[eingetragene Partnerschaft|eingetragenen Partnerschaften]]<!--sic, nicht der deutsche spezialausdruck-->, im Verhältnis zu anderen [[Lebensgemeinschaft]]en.
Das Rechtsgebiet umfasst Klärung der ehelichen [[Rechte und Pflichten]], [[Ehetrennung]], [[Ehescheidung]] ''([[Scheidungsrecht]])'', verschiedene Formen der Ungültigkeit der Ehe ([[Aufhebung (Ehe)|Aufhebung]], [[Nichtigerklärung (Ehe)|Nichtigkeit]], [[Eheannullierung|Annullierung]]), wie auch die Namensregelung bei Eheschliessung und ehelichen Kindern ''(eheliches [[Namensrecht]])'', das ''[[Ehegüterrecht]]'', und die national unterschiedlichen Formen von [[Gleichgeschlechtliche Ehe|gleichgeschlechtlichen Ehen]] und anderen [[eingetragene Partnerschaft|eingetragenen Partnerschaften]]<!--sic, nicht der deutsche spezialausdruck-->, im Verhältnis zu anderen [[Lebensgemeinschaft]]en.


Spezifische Regelungen:
Spezifische Regelungen:

Version vom 16. Februar 2008, 17:25 Uhr

Das Eherecht ist das Teilgebiet des Familienrechts der Rechtsnormen, die sich auf Inhalt, Abschluss und Auflösung der Ehe, sowie das Verhältnis der Ehegatten zueinander beziehen.

Das Rechtsgebiet umfasst Klärung der ehelichen Rechte und Pflichten, Ehetrennung, Ehescheidung (Scheidungsrecht), verschiedene Formen der Ungültigkeit der Ehe (Aufhebung, Nichtigkeit, Annullierung), wie auch die Namensregelung bei Eheschliessung und ehelichen Kindern (eheliches Namensrecht), das Ehegüterrecht, und die national unterschiedlichen Formen von gleichgeschlechtlichen Ehen und anderen eingetragenen Partnerschaften, im Verhältnis zu anderen Lebensgemeinschaften.

Spezifische Regelungen:

Siehe auch

Quellen