„Kabinettsystem“ – Versionsunterschied

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Als '''Kabinettsystem''' bezeichnet man eine sich im frühen 18. Jahrhundert entwickelnde und für den [[Absolutismus]] typische monarchische Herrschaftsform, bei der sich der Monarch auf ein persönlichen Beratergremium stützte, mit dem er hinter verschlossenen Türen in einer ''Kammer'', frz. ''cabinet'' (s. auch [[Kabinett (Politik)]]), tagte.
Als '''Kabinettsystem''' bezeichnet man die Herrschaft des Monarchen mit einem persönlichen Beratergremium. Die Bezeichnungen wie [[Geheimer Rat]], Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, Geheimer Staatsrat oder Kabinettsminister wechselten. Gemeinsam war, dass persönliches Regiment und Staatsregierung miteinander verbunden waren. Diese Art der Herrschaft ist typisch für den [[Absolutismus]].


== Bezeichnungen ==
In Preußen versuchte [[Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein|Freiherr vom Stein]] 1808 das Kabinettsystem abzuschaffen, doch persönliche und staatliche Herrschaft blieben eng verbunden. Das zeigte sich einerseits im [[preußischer Verfassungskonflikt|preußischen Verfassungskonflikt]], in welchem [[Otto von Bismarck]] mit der [[Lückentheorie (Politik)|Lückentheorie]] die persönliche Autorität des Monarchen über die des [[Verfassungsorgan]]s, des [[Parlament]]es, setzte. Andererseits schaffte sich der preußische König, als Bismarck den Einfluss des Monarchen auf die Regierung mehr und mehr zurückdrängte, mit dem [[Militärkabinett]], dem [[Geheimes Zivilkabinett|Zivilkabinett]] und 1889 mit dem [[Marinekabinett]] Organe für sein [[persönliches Regiment]].

Die Bezeichnungen für Gremium, seine Mitglieder und Tagungsort (wie [[Geheimer Rat]], Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, Geheimer Staatsrat oder Kabinettsminister) wechselten. Gemeinsam war, dass Absolutismus (als zentrale Stellung des Monarchen) und Staatsregierung (als Gremium aus Räten bzw. Ministern) miteinander verbunden waren.

Aus dem ''cabinet'', in dem der Monarch sich mit seinen Beratern besprach, entwickelte sich die Bezeichnung des [[Kabinett (Politik)|''Kabinetts'']] für das Gremium, aus dem eine Regierung besteht. Von dieser ''Kammer'', in der der Herrscher zur Zeit des Kabinettssystems seine Räte bzw. Minister zur Unterredung traf, leiten sich auch die Begriffe ''[[Kameralistik]]'' und ''[[Kameralwissenschaft]]'' für das administrative Herrschaftswissen, sprich die Gesamtheit an verwaltungstechnischen Kenntnissen, ab, über die dem Gremium angehörige Räte oder Minister verfügen mußten.

Vrgl. auch die älteren Begriffe [[Hofkammer]] und [[Kämmerer]], die sich allerdings speziell auf die ''Schatzkammer'' und damit die Finanzverwaltung des Monarchen bezogen, das nur eine der Aufgaben war, die vom absolutistischen Kabinett verwaltet wurden. Mit der Politik und Verwaltung hingegen nicht betraut und daher nicht in diesem Zusammenhang gehörig war der [[Kammerherr]], der allein die Dienste eines persönlichen Leib- bzw. eben Kammerdieners des Monarchen versah.

== 19. Jahrhundert: Bürokratie, Konstitutionalismus und Monarch ==

Im Rahmen der [[Preußische Reformen|Preußischen Reformen]] wurde das eigentliche Kabinettsystem mit seiner ineffizienten mangelnden Abgrenzung der einzelnen Ressorts in Preußen (vertreten besonders durch das [[Generaldirektorium]]) 1808 zugunsten des einheitlichen [[Preußisches Staatsministerium|Preußischen Staatsministeriums]] ersetzt, dessen Schaffung die nachhaltige Entwicklung zu einer bürokratisch-monarchischen Doppelherrschaft in Preußen einleitete. Persönliche und staatliche Herrschaft blieben dennoch eng verbunden.

Das zeigte sich (nach Scheitern der [[Märzrevolution]] von 1848, die zur Aufoktroyierung der symbolischen bzw. konterrevolutionären [[Preußische Verfassung (1848/1850)|Preußischen Verfassung von 1848]] führte) verstärkt im von 1859 bis 1866 währenden [[preußischer Verfassungskonflikt|preußischen Verfassungskonflikt]], in welchem [[Otto von Bismarck]] mit der [[Lückentheorie (Politik)|Lückentheorie]] die persönliche Autorität des Monarchen über die des [[Verfassungsorgan]]s, des [[Parlament]]es, setzte. Andererseits drängte Bismarck mit der [[Bismarcksche Reichsverfassung|Reichsverfassung von 1871]] die persönliche Macht der Krone wiederum zurück, indem er den Einfluss des Monarchen auf die Regierung durch Übertragung gesetzgeberischer und haushaltlicher Kompetenzen auf den (aus Fürsten bestehenden) [[Bundesrat (Deutsches Reich)|Bundesrat]] und den (nach dem preußischen [[Dreiklassenwahlrecht]] und anderen regional unterschiedlichen, aber prinzipiell ähnlichen Formen des [[Zensuswahlrecht]]s, das vermögenden Adel und Besitzbürgertum begünstigte) gewählten [[Reichstag (Deutsches Kaiserreich)|Reichstag]], wie auch durch die die Aufwertung des Amtes des [[Preußisches_Staatsministerium#1848_bis_1920|preußischen Ministerpräsidenten]] bzw. des [[Reichskanzler]].

Der im [[Dreikaiserjahr]] 1888 auf den Thron gelangte, zu arrogant-überspannten, kraftmeierischen Machtdemonstrationen (s. [[Wilhelminismus]]) neigende deutsche Kaiser [[Wilhelm II. (Deutsches Reich)|Wilhelm II.]] schuf sich daraufhin mit dem (seit 1809 bestehenden) [[Militärkabinett]], dem (1797 gegründeten) [[Geheimes Zivilkabinett|Zivilkabinett]] und 1889 mit dem [[Marinekabinett]] zunehmend Organe zur Stärkung der kaiserlichen Position, die schließlich im mit offen neoabsolutistischen Anspruch auftretenden [[persönliches Regiment|persönlichen Regiment]] Wilhelms gipfelte. Dieses erwies sich jedoch, trotz seiner verheerenden Wirkung auf das Ausland, gegenüber der zunehmenden Machtfülle und Eigenständigkeit von Militär- und Beamtenapparat oft mehr als selbstverliebte Pose denn als Wirklichkeit und wurde im [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] gegenstandslos, als die Generalität über die [[Oberste Heeresleitung]] die faktische Regierungsgewalt im Deutschen Reich unmittelbar an sich zog und so eine annähernde [[Militärdiktatur]] errichtete, bis die deutsche Niederlage 1918 schließlich zum Sturz der Monarchie in der [[Novemberrevolution]] und der Gründung der [[Weimarer Republik]] führte, die als gänzlich [[parlamentarische Demokratie]] verfaßt war, in der lediglich die starke Stellung des [[Reichspräsident]]en als sog. ''[[Ersatzkaiser]]'' noch auf die einstige Position des Monarchen verwies.

Während der [[Weltwirtschaftskrise]] ab 1929 kam es jedoch im zunehmend unregierbar werden politischen System der Weimarer Republik bis 1933 vorübergehend zur Bildung der dem einstigen Kabinettsystem nicht unähnlichen, sog. [[Präsidialkabinett]]e, die allein vom Reichspräsidenten (und vormaligen OHL-Mitglied) [[Paul von Hindenburg]] per [[Notverordnung]] ernannt wurden und seiner direkten Weisung unterstanden.


[[Kategorie:Monarchie]]
[[Kategorie:Monarchie]]

Version vom 31. August 2014, 05:45 Uhr

Als Kabinettsystem bezeichnet man eine sich im frühen 18. Jahrhundert entwickelnde und für den Absolutismus typische monarchische Herrschaftsform, bei der sich der Monarch auf ein persönlichen Beratergremium stützte, mit dem er hinter verschlossenen Türen in einer Kammer, frz. cabinet (s. auch Kabinett (Politik)), tagte.

Bezeichnungen

Die Bezeichnungen für Gremium, seine Mitglieder und Tagungsort (wie Geheimer Rat, Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, Geheimer Staatsrat oder Kabinettsminister) wechselten. Gemeinsam war, dass Absolutismus (als zentrale Stellung des Monarchen) und Staatsregierung (als Gremium aus Räten bzw. Ministern) miteinander verbunden waren.

Aus dem cabinet, in dem der Monarch sich mit seinen Beratern besprach, entwickelte sich die Bezeichnung des Kabinetts für das Gremium, aus dem eine Regierung besteht. Von dieser Kammer, in der der Herrscher zur Zeit des Kabinettssystems seine Räte bzw. Minister zur Unterredung traf, leiten sich auch die Begriffe Kameralistik und Kameralwissenschaft für das administrative Herrschaftswissen, sprich die Gesamtheit an verwaltungstechnischen Kenntnissen, ab, über die dem Gremium angehörige Räte oder Minister verfügen mußten.

Vrgl. auch die älteren Begriffe Hofkammer und Kämmerer, die sich allerdings speziell auf die Schatzkammer und damit die Finanzverwaltung des Monarchen bezogen, das nur eine der Aufgaben war, die vom absolutistischen Kabinett verwaltet wurden. Mit der Politik und Verwaltung hingegen nicht betraut und daher nicht in diesem Zusammenhang gehörig war der Kammerherr, der allein die Dienste eines persönlichen Leib- bzw. eben Kammerdieners des Monarchen versah.

19. Jahrhundert: Bürokratie, Konstitutionalismus und Monarch

Im Rahmen der Preußischen Reformen wurde das eigentliche Kabinettsystem mit seiner ineffizienten mangelnden Abgrenzung der einzelnen Ressorts in Preußen (vertreten besonders durch das Generaldirektorium) 1808 zugunsten des einheitlichen Preußischen Staatsministeriums ersetzt, dessen Schaffung die nachhaltige Entwicklung zu einer bürokratisch-monarchischen Doppelherrschaft in Preußen einleitete. Persönliche und staatliche Herrschaft blieben dennoch eng verbunden.

Das zeigte sich (nach Scheitern der Märzrevolution von 1848, die zur Aufoktroyierung der symbolischen bzw. konterrevolutionären Preußischen Verfassung von 1848 führte) verstärkt im von 1859 bis 1866 währenden preußischen Verfassungskonflikt, in welchem Otto von Bismarck mit der Lückentheorie die persönliche Autorität des Monarchen über die des Verfassungsorgans, des Parlamentes, setzte. Andererseits drängte Bismarck mit der Reichsverfassung von 1871 die persönliche Macht der Krone wiederum zurück, indem er den Einfluss des Monarchen auf die Regierung durch Übertragung gesetzgeberischer und haushaltlicher Kompetenzen auf den (aus Fürsten bestehenden) Bundesrat und den (nach dem preußischen Dreiklassenwahlrecht und anderen regional unterschiedlichen, aber prinzipiell ähnlichen Formen des Zensuswahlrechts, das vermögenden Adel und Besitzbürgertum begünstigte) gewählten Reichstag, wie auch durch die die Aufwertung des Amtes des preußischen Ministerpräsidenten bzw. des Reichskanzler.

Der im Dreikaiserjahr 1888 auf den Thron gelangte, zu arrogant-überspannten, kraftmeierischen Machtdemonstrationen (s. Wilhelminismus) neigende deutsche Kaiser Wilhelm II. schuf sich daraufhin mit dem (seit 1809 bestehenden) Militärkabinett, dem (1797 gegründeten) Zivilkabinett und 1889 mit dem Marinekabinett zunehmend Organe zur Stärkung der kaiserlichen Position, die schließlich im mit offen neoabsolutistischen Anspruch auftretenden persönlichen Regiment Wilhelms gipfelte. Dieses erwies sich jedoch, trotz seiner verheerenden Wirkung auf das Ausland, gegenüber der zunehmenden Machtfülle und Eigenständigkeit von Militär- und Beamtenapparat oft mehr als selbstverliebte Pose denn als Wirklichkeit und wurde im Ersten Weltkrieg gegenstandslos, als die Generalität über die Oberste Heeresleitung die faktische Regierungsgewalt im Deutschen Reich unmittelbar an sich zog und so eine annähernde Militärdiktatur errichtete, bis die deutsche Niederlage 1918 schließlich zum Sturz der Monarchie in der Novemberrevolution und der Gründung der Weimarer Republik führte, die als gänzlich parlamentarische Demokratie verfaßt war, in der lediglich die starke Stellung des Reichspräsidenten als sog. Ersatzkaiser noch auf die einstige Position des Monarchen verwies.

Während der Weltwirtschaftskrise ab 1929 kam es jedoch im zunehmend unregierbar werden politischen System der Weimarer Republik bis 1933 vorübergehend zur Bildung der dem einstigen Kabinettsystem nicht unähnlichen, sog. Präsidialkabinette, die allein vom Reichspräsidenten (und vormaligen OHL-Mitglied) Paul von Hindenburg per Notverordnung ernannt wurden und seiner direkten Weisung unterstanden.