„Bewehrung (Heraldik)“ – Versionsunterschied

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[[Löwe (Wappentier)|Löwen]] und [[Adler (Wappentier)|Adler]] sind besonders durch ihre Häufigkeit in Wappen davon betroffen, um sonst gleiche Wappen durch speziellere Attribute zu unterscheiden. Weitere Attribute können in einem genannt werden, so etwa ''blau bewehrt und gekrönt.''
[[Löwe (Wappentier)|Löwen]] und [[Adler (Wappentier)|Adler]] sind besonders durch ihre Häufigkeit in Wappen davon betroffen, um sonst gleiche Wappen durch speziellere Attribute zu unterscheiden. Weitere Attribute können in einem genannt werden, so etwa ''blau bewehrt und gekrönt.''

== Besondere Blasonierung <ref> Christian Samuel Theodor Bernd: Die Hauptstücke der Wappenwissenschaft: Die allgemeine Wappenwissenschaft in Lehre und Anwendung. 2. Abteilung, beim Verfasser und bei E. Weber, Bonn 1849, S. 200-202</ref>==

Für „Farbe“ ist die vom Tier abweichende Tingierung der Bewehrung einzusetzen.
* Pferd mit anders gefärbter Mähne ist „Farbe“ gemähnt
* Pferd mit anders gefärbten Maul ist „Farbe“ gemaulet
* Tiere mit anders gefärbten Zähnen sind „Farbe“ gezahnet
* Tiere mit anders gefärbten Augen sind „Farbe“ geauget
* Tiere mit anders gefärbten Ohren sind „Farbe“ geöhret
* Vögel mit anders gefärbtem Schnabel sind „Farbe“ geschnabelt
* Schlangen mit anders gefärbter Zunge sind „Farbe“ gezüngelt
Zeigen Tiere (Adler, Delfin) keine/geschlossene Augen und Zunge oder Fisch mit geöffnetem Maul sind sie schmachtend. Rechnet man Flammen aus Ohren und Maul zur Bewehrung so wird es mit flammenspeiend, flammensprühend (Panter). Wird der Eberrüssel oder die Hauer hochgestellt, bei Elefanten die Stoßzähne, also das Gewäff oder Gewürf, so wird es als gewäffet oder gewürfet blasoniert. Ohne Hauer oder Zähne sind diese Wappentiere ungewäffet. Bei Geweihen oder dem Gestäng oder bei Hörnern wird mit „Farbe“ gestänget, beziehungsweise „Farbe“gehörnt beschrieben.

== Einzelnachweise ==
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Version vom 6. Juni 2012, 13:30 Uhr

Ein roter Löwe mit anders tingierter Bewehrung: blau bezungt und bewaffnet (auch gekrönt in derselben Farbe)

Die Bewehrung, auch Waffen, beschreibt bei Wappentieren als gemeine Figur vorkommende Körperteile wie Krallen, Hörner, Zähne, Schnäbel, Hufe, Mähnen und dergleichen in Form und Farbe.

Blasonierung und Tingierung

Die Farbe der Bewehrung unterscheidet sich meist von jener des Wappenschildes oder der Wappenfigur. Man zählt die Ohren des Greifes ebenso dazu, wie beim Hahn den Kamm und den Kehllappen. Für die Fische lassen sich die Flossen anders tingieren. Alle gesondert gefärbten Teile sind in der Wappenbeschreibung (Blasonierung) zu melden, besonders dann, wenn sie unterschiedliche Farben haben, nennt man die Bewehrung auch einzelnd: Rot gezungt, gold gewaffnet (alles andere in der Grundfarbe), oder gold bewehrt, rot bezungt (alles ausser der Zunge gold). Die heraldischen Metalle, wie Gold und Silber werden bevorzugt.

Fehlen dem Wappentier die natürlichen Waffen, so ist es unbewaffnet (unbewafft, unbewehrt), beispielsweise ein Adler ohne Krallen, ein Löwe ohne Klauen, ein Eber ohne Hauer. Die Form wird wichtig, wenn die angeführten Tierteile von der Grundhaltung abweichen.

Löwen und Adler sind besonders durch ihre Häufigkeit in Wappen davon betroffen, um sonst gleiche Wappen durch speziellere Attribute zu unterscheiden. Weitere Attribute können in einem genannt werden, so etwa blau bewehrt und gekrönt.

Besondere Blasonierung [1]

Für „Farbe“ ist die vom Tier abweichende Tingierung der Bewehrung einzusetzen.

  • Pferd mit anders gefärbter Mähne ist „Farbe“ gemähnt
  • Pferd mit anders gefärbten Maul ist „Farbe“ gemaulet
  • Tiere mit anders gefärbten Zähnen sind „Farbe“ gezahnet
  • Tiere mit anders gefärbten Augen sind „Farbe“ geauget
  • Tiere mit anders gefärbten Ohren sind „Farbe“ geöhret
  • Vögel mit anders gefärbtem Schnabel sind „Farbe“ geschnabelt
  • Schlangen mit anders gefärbter Zunge sind „Farbe“ gezüngelt

Zeigen Tiere (Adler, Delfin) keine/geschlossene Augen und Zunge oder Fisch mit geöffnetem Maul sind sie schmachtend. Rechnet man Flammen aus Ohren und Maul zur Bewehrung so wird es mit flammenspeiend, flammensprühend (Panter). Wird der Eberrüssel oder die Hauer hochgestellt, bei Elefanten die Stoßzähne, also das Gewäff oder Gewürf, so wird es als gewäffet oder gewürfet blasoniert. Ohne Hauer oder Zähne sind diese Wappentiere ungewäffet. Bei Geweihen oder dem Gestäng oder bei Hörnern wird mit „Farbe“ gestänget, beziehungsweise „Farbe“gehörnt beschrieben.

Einzelnachweise

  1. Christian Samuel Theodor Bernd: Die Hauptstücke der Wappenwissenschaft: Die allgemeine Wappenwissenschaft in Lehre und Anwendung. 2. Abteilung, beim Verfasser und bei E. Weber, Bonn 1849, S. 200-202