„Datenträger“ – Versionsunterschied

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== Allgemeines ==
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Der Begriff des Datenträgers entstand erst im Zeitalter der [[Informationstechnologie]], deren Aufgabe auch darin bestand, [[digitale Daten]] zu erfassen, zu speichern und wiederzugeben. Es gab jedoch bereits zuvor (analoge) Datenträger wie die [[Schallplatte]] oder das [[Tonband]], doch wurden sie früher nicht Datenträger genannt, weil es diesen Begriff noch nicht gab. In der [[Retrospektive]] werden sie aus heutiger Sicht allgemein als Datenträger bezeichnet, zumal sie alle Begriffsmerkmale erfüllen.
Der Begriff des Datenträgers entstand erst im Zeitalter der [[Informationstechnologie]], deren Aufgabe auch darin bestand, [[digitale Daten]] zu erfassen, zu speichern und wiederzugeben. Es gab jedoch bereits zuvor (analoge) Datenträger wie die [[Schallplatte]] oder das [[Tonband]], doch wurden sie früher nicht Datenträger genannt, weil es diesen Begriff noch nicht gab. In der [[Retrospektive]] werden sie aus heutiger Sicht allgemein als Datenträger bezeichnet, zumal sie alle Begriffsmerkmale erfüllen.


Gespeichert werden [[analoge Daten|analoge]] oder [[digitale Daten]], für die es unterschiedliche Datenträger gibt. Häufig wird der Begriff des Datenträgers jedoch in der [[Informationstechnik]] benutzt, wo ausschließlich digitale Daten zu speichern sind. Datenträger sind „alle Medien, auf denen Daten zum Zwecke der Verarbeitung in einer durch maschinelle Hilfsmittel lesbaren und ausdeutbaren Form niedergelegt werden können“ (DIN 44300; jetzt: ISO/IEC 2382).<ref>[https://www.google.de/books/edition/Datenverarbeitungs_Lexikon/0yicBgAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=datenspeicher+lexikon&pg=PA85&printsec=frontcover#spf=1633005919458 Peter Müller (Hrsg.), ''Datenverarbeitungs-Lexikon'', 1976, S. 85]</ref> Datenträger dienen zur Speicherung, Bereitstellung und zum Abruf (auf [[Wiedergabegerät]]en) von digitalen Daten und sind Gegenstand des [[Datenträgeraustauschverfahren|Datenträgeraustauschs]] und der [[Datenträgerversicherung]].<ref>[https://www.google.de/books/edition/Gabler_Versicherungs_Lexikon/ptHNBgAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=datentr%C3%A4ger+lexikon&pg=PA207&printsec=frontcover#spf=1633008812246 Peter Koch (Hrsg.), ''Gabler Versicherungs-Lexikon'', 1994, S. 207]</ref> Analoge Datenträger sind im Sinne der digitalen Datenverarbeitung Klarschriftdatenträger, die in [[Maschinenlesbarkeit|maschinenlesbare]] Datenträger umgewandelt werden können.<ref>[https://www.google.de/books/edition/Lexikon_Informatik_und_Datenverarbeitung/lRb0CQAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=datentr%C3%A4ger+lexikon&pg=PA213&printsec=frontcover#spf=1633011252824 K Eckert, ''Datenträger'', in: Hans-Jochen Schneider (Hrsg.), ''Lexikon Informatik und Datenverarbeitung'', 1998, S. 212 f.]</ref>
Gespeichert werden [[analoge Daten|analoge]] oder [[digitale Daten]], für die es unterschiedliche Datenträger gibt. Häufig wird der Begriff des Datenträgers jedoch in der [[Informationstechnik]] benutzt, wo ausschließlich digitale Daten zu speichern sind. Datenträger sind „alle Medien, auf denen Daten zum Zwecke der Verarbeitung in einer durch maschinelle Hilfsmittel lesbaren und ausdeutbaren Form niedergelegt werden können“ (DIN 44300; jetzt: ISO/IEC 2382).<ref>[https://www.google.de/books/edition/Datenverarbeitungs_Lexikon/0yicBgAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=datenspeicher+lexikon&pg=PA85&printsec=frontcover#spf=1633005919458 Peter Müller (Hrsg.), ''Datenverarbeitungs-Lexikon'', 1976, S. 85]</ref> Datenträger dienen zur Speicherung, Bereitstellung und zum Abruf (auf [[Wiedergabegerät]]en) von digitalen Daten und sind Gegenstand des [[Datenträgeraustauschverfahren|Datenträgeraustauschs]] und der [[Datenträgerversicherung]].<ref>[https://www.google.de/books/edition/Gabler_Versicherungs_Lexikon/ptHNBgAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=datentr%C3%A4ger+lexikon&pg=PA207&printsec=frontcover#spf=1633008812246 Peter Koch (Hrsg.), ''Gabler Versicherungs-Lexikon'', 1994, S. 207]</ref> Analoge Datenträger sind im Sinne der digitalen Datenverarbeitung Klarschriftdatenträger, die in [[Maschinenlesbarkeit|maschinenlesbare]] Datenträger umgewandelt werden können.<ref>[https://www.google.de/books/edition/Lexikon_Informatik_und_Datenverarbeitung/lRb0CQAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=datentr%C3%A4ger+lexikon&pg=PA213&printsec=frontcover#spf=1633011252824 K Eckert, ''Datenträger'', in: Hans-Jochen Schneider (Hrsg.), ''Lexikon Informatik und Datenverarbeitung'', 1998, S. 212 f.]</ref>
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Allgemein ist zu unterscheiden zwischen analogen und digitalen Datenträgern:
Allgemein ist zu unterscheiden zwischen analogen und digitalen Datenträgern:
* ''Analoge Datenträger'': Der „klassische“ Datenträger schlechthin ist [[Papier]].<ref>[https://www.google.de/books/edition/Lexikon_f%C3%BCr_das_IT_Recht_2016_2017/xXeHDQAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=datentr%C3%A4ger+lexikon&pg=PA135&printsec=frontcover#spf=1633007213363 Eugen Ehmann, ''Lexikon für das IT-Recht'', 2016, S. 136]</ref> Dazu gehören [[Schriftstück]]e jeder Art (insbesondere [[Aktenvermerk]]e, [[Brief]]e wie [[Geschäftsbrief]]e), [[Buchungsbeleg]]e, [[Buch|Bücher]], [[Overheadfolie|Folien]], [[Formular]]e, [[Notiz]]en, [[Urkunde]]n oder [[Vordruck]]e). Ferner gibt es [[Dia (Fotografie)|Dias]], [[Rollfilm|Filmrollen]], [[Abbild|Fotos]], [[Gemälde]], [[Magnetband|Magnetbänder]], [[Kartei]]en, [[Mikrofilm]]e, [[Musikkassette]]n, [[Schallplatte]]n, [[Tonband|Tonbänder]], Zeichnungen (wie [[Zeichnung (Architektur)|Bauzeichnungen]] oder [[Zeichnung (Kunst)|Kunstzeichnungen]]) oder [[Zeitung]]en.
* ''Analoge Datenträger'': Der „klassische“ Datenträger schlechthin ist [[Papier]].<ref>[https://www.google.de/books/edition/Lexikon_f%C3%BCr_das_IT_Recht_2016_2017/xXeHDQAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=datentr%C3%A4ger+lexikon&pg=PA135&printsec=frontcover#spf=1633007213363 Eugen Ehmann, ''Lexikon für das IT-Recht'', 2016, S. 136]</ref> Dazu gehören [[Schriftstück]]e jeder Art (insbesondere [[Aktenvermerk]]e, [[Brief]]e wie [[Geschäftsbrief]]e), [[Buchungsbeleg]]e, [[Buch|Bücher]], [[Overheadfolie|Folien]], [[Formular]]e, [[Notiz]]en, [[Urkunde]]n oder [[Vordruck]]e). Ferner gibt es [[Dia (Fotografie)|Dias]], [[Rollfilm|Filmrollen]], [[Abbild|Fotos]], [[Gemälde]], [[Magnetband|Magnetbänder]], [[Kartei]]en, [[Mikrofilm]]e, [[Musikkassette]]n, [[Schallplatte]]n, [[Tonband|Tonbänder]], Zeichnungen (wie [[Zeichnung (Architektur)|Bauzeichnungen]] oder [[Zeichnung (Kunst)|Kunstzeichnungen]]) oder [[Zeitung]]en.
* ''Digitale Datenträger'': [[Compact Disc|CDs]], [[Computerspiel]]e, [[Diskette]]n, [[DVD]], [[Festplatte]]n, [[SD-Karte]]n, [[Speicherkarte]]n, [[USB-Massenspeicher]] oder [[Videokassette]]n.
* ''Digitale Datenträger'': [[Compact Disc|CDs]], [[Computerspiel]]e, [[Diskette]]n, [[DVD]], [[Massenspeicher|Festplatten]], [[SD-Karte]]n, [[Speicherkarte]]n, [[USB-Massenspeicher]] oder [[Videokassette]]n.

Analoge Datenträger können ''transiente'' (flüchtige, nicht dauerhaft lesbare) Daten enthalten, im Falle [[maschinenlesbar]]er Daten durch [[Digitalisierung]] jedoch zu ''persistenten'' (dauerhaften) Daten werden.
Analoge Datenträger können ''[[transiente Daten]]'' (flüchtige, nicht dauerhaft lesbar) enthalten, die im Falle [[maschinenlesbar]]er Daten durch [[Digitalisierung]] jedoch zu ''[[persistente Daten|persistenten Daten]]'' (dauerhaften) werden.
[[Beleg (Rechnungswesen)|Belege]] sind jede Art von Datenträger, die schriftliche und/oder graphische [[Nachricht]]en oder [[Zeichen]] aufnehmen mit Ausnahme der in der [[Datenverarbeitung]] verwendeten Datenträger.<ref>[https://books.google.de/books?id=gaWeDwAAQBAJ&pg=PA99&dq=datentr%C3%A4ger+lexikon&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjHg6fdpqvzAhVXQvEDHdEpBgE4ChDoAXoECAcQAQ#v=onepage&q=datentr%C3%A4ger%20lexikon&f=false Dieter S. Koreimann, ''Lexikon der angewandten Datenverarbeitung'', 1977, S. 31]</ref>
[[Beleg (Rechnungswesen)|Belege]] sind jede Art von Datenträger, die schriftliche und/oder grafische [[Nachricht]]en oder [[Zeichen]] aufnehmen, mit Ausnahme der in der [[Datenverarbeitung]] verwendeten Datenträger.<ref>{{Literatur |Autor=Dieter S. Koreimann |Titel=Lexikon der angewandten Datenverarbeitung |Verlag=Walter de Gruyter |Datum=1977 |Seiten=31 |Fundstelle=Beleg |ISBN=3-11-006991-1 |Online={{Google Buch |BuchID=gaWeDwAAQBAJ |Seite=31}} }}</ref>


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Da Vinci Vitruve Luc Viatour.jpg|Papier – [[Leonardo da Vinci]], Federzeichnung [[Vitruvianischer Mensch]] (1509)
Da Vinci Vitruve Luc Viatour.jpg|Papier – [[Leonardo da Vinci]], Federzeichnung [[Vitruvianischer Mensch]] (1509)
Einbrief.jpg|Papier – Privatbrief
Einbrief.jpg|Papier – Privatbrief
Bildträger.001.jpg|klassische Bildträger – [[Holz]]tafel, [[Kupfertafel]] (Detail) und [[Leinwand]] in der europäischen Tafelmalerei
Bildträger.001.jpg|Klassische Bildträger – [[Holz]]tafel, [[Kupfertafel]] (Detail) und [[Leinwand]] in der europäischen Tafelmalerei
Slide.jpg|Bildträger – [[Dia (Fotografie)|Gerahmtes Einzeldia]]
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Vogue DV 14 006 Petula Clark.jpg|klassischer Tonträger – [[Single (Musik)|Single]] (1962)
Vogue DV 14 006 Petula Clark.jpg|Klassischer Tonträger – [[Single (Musik)|Single]] (1962)
CD autolev crop new.jpg|Tonträger, oder Datenträger – [[Compact Disk]] (Rückseite)
CD autolev crop new.jpg|Tonträger, oder Datenträger – [[Compact Disk]] (Rückseite)
Data cartridge 1.jpg|Verschiedene professionelle Datenkassetten
Data cartridge 1.jpg|Verschiedene professionelle Datenkassetten
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Unterschieden wird zudem zwischen [[Permanentspeichermedium|Permanentspeichermedien]] zur dauerhaften ([[Persistenz (Informatik)|persistenten]]) Speicherung von Informationen und [[flüchtiger Speicher|flüchtigen]] (transiente) Speichermedien, deren Informationen verloren gehen, wenn sie nicht aufgefrischt werden, sie nicht [[lichtbeständig|licht-]] oder [[witterung]]sbeständig sind oder wenn der Strom abgeschaltet wird.
Unterschieden wird zudem zwischen [[Permanentspeichermedium|Permanentspeichermedien]] zur dauerhaften ([[Persistenz (Informatik)|persistenten]]) Speicherung von Informationen und [[flüchtiger Speicher|flüchtigen]] (transiente) Speichermedien, deren Informationen verloren gehen, wenn sie nicht aufgefrischt werden, sie nicht [[lichtbeständig|licht-]] oder [[witterung]]sbeständig sind oder wenn der Strom abgeschaltet wird.


Eine weitere Unterscheidung gibt es für ''interne Datenträger'' innerhalb eines Computers wie beispielsweise Festplatten und ''externe Datenträger'', die vom Computer gelesen werden müssen.
Eine weitere Unterscheidung gibt es für ''interne Datenträger'' innerhalb eines Computers wie beispielsweise Festplatten und ''externe Datenträger'', die vom Computer gelesen werden müssen.


Spezifische Datenträger sind die [[Bildträger]] und [[Tonträger]]:
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== Prozesse ==
== Prozesse ==
Datenträger entstehen durch [[Datenerfassung]] ([[Schreiben]] auf Papier, [[Malen]] oder [[Technische Zeichnung|Zeichnen]] oder [[Eingabe und Ausgabe|Eingabe]] in den [[Computer]]), können auf dem Trägermedium gespeichert werden ([[Datenspeicher]]ung) und können vom Absender zum Empfänger durch [[Datenfernübertragung]] transportiert werden.<ref>K Eckert, ''Datenträger'', in: Hans-Jochen Schneider (Hrsg.), ''Lexikon Informatik und Datenverarbeitung'', 1998, S. 212</ref> Daten müssen am Ort des Datenanfalls erzeugbar oder beschreibbar und am Ort der Datenverarbeitung lesbar sein. Daraus folgt, dass es einerseits Geräte geben muss, welche die Datenträger beschreiben ([[Schreibgerät]]e auf Papier, [[Belegleser]] für digitale Bearbeitung) und andererseits [[Wiedergabegerät]]e, die diese Daten lesen (unter anderem [[Personal Computer]]) können.<ref>[https://www.google.de/books/edition/Lexikon_der_Wirtschaftsinformatik/pb2UBwAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=datentr%C3%A4ger+lexikon&pg=PA127&printsec=frontcover#spf=1633012866308 Peter Mertens (Hrsg.), ''Lexikon der Wirtschaftsinformatik'', 1990, S. 127]</ref> Dabei müssen beide Seiten dasselbe [[Kodierungsschema]] verwenden ([[Texterkennung]]).
Datenträger entstehen durch [[Datenerfassung]] ([[Schreiben]] auf Papier, [[Malerei|Malen]] oder [[Technische Zeichnung|Zeichnen]] oder [[Eingabe und Ausgabe|Eingabe]] in den [[Computer]]), können auf dem Trägermedium gespeichert werden ([[Datenspeicher]]ung) und können vom Absender zum Empfänger durch [[Datenfernübertragung]] transportiert werden.<ref>K Eckert, ''Datenträger'', in: Hans-Jochen Schneider (Hrsg.), ''Lexikon Informatik und Datenverarbeitung'', 1998, S. 212</ref> Daten müssen am Ort des Datenanfalls erzeugbar oder beschreibbar und am Ort der Datenverarbeitung lesbar sein. Daraus folgt, dass es einerseits Geräte geben muss, welche die Datenträger beschreiben ([[Schreibgerät]]e auf Papier, [[Belegleser]] für digitale Bearbeitung) und andererseits [[Wiedergabegerät]]e, die diese Daten lesen (unter anderem [[Personal Computer]]) können.<ref>[https://www.google.de/books/edition/Lexikon_der_Wirtschaftsinformatik/pb2UBwAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=datentr%C3%A4ger+lexikon&pg=PA127&printsec=frontcover#spf=1633012866308 Peter Mertens (Hrsg.), ''Lexikon der Wirtschaftsinformatik'', 1990, S. 127]</ref> Dabei müssen beide Seiten dasselbe [[Kodierungsschema]] verwenden ([[Texterkennung]]).


== Rechtsfragen ==
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== Abgrenzung ==
== Abgrenzung ==
[[Datenspeicher]] und Datenträger werden manchmal als Synonyme angesehen, beide sind jedoch voneinander zu unterscheiden. Der Datenspeicher ({{enS|data memory}}) ist ein Element der [[Zentraleinheit]] eines Computers, das aus einer Vielzahl von [[Halbleiterspeicher#Speicherzelle|Speicherzellen]] besteht und [[Arbeitsspeicher]], [[Laufzeitspeicher|Schnellspeicher]] und [[Register (Prozessor)|Register]] umfasst.<ref>Peter Müller (Hrsg.), ''Datenverarbeitungs-Lexikon'', 1976, S. 85</ref> Zur Unterscheidung von den in Computern eingebauten [[Festplatte]]n werden die transportablen Datenträger auch [[Wechseldatenträger]] genannt.
[[Datenspeicher]] und Datenträger werden manchmal als Synonyme angesehen, beide sind jedoch voneinander zu unterscheiden. Der Datenspeicher ({{enS|data memory}}) ist ein Element der [[Zentraleinheit]] eines Computers, das aus einer Vielzahl von [[Halbleiterspeicher#Speicherzelle|Speicherzellen]] besteht und [[Arbeitsspeicher]], [[Laufzeitspeicher|Schnellspeicher]] und [[Register (Prozessor)|Register]] umfasst.<ref>Peter Müller (Hrsg.), ''Datenverarbeitungs-Lexikon'', 1976, S. 85</ref> Zur Unterscheidung von den in Computern eingebauten [[Massenspeicher|Festplatten]] werden die transportablen Datenträger auch [[Wechseldatenträger]] genannt.


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Aktuelle Version vom 12. Dezember 2023, 19:32 Uhr

Der Datenträger (englisch data medium oder data storage) ist ein transportables Medium zur Speicherung von Daten oder Informationen.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Begriff des Datenträgers entstand erst im Zeitalter der Informationstechnologie, deren Aufgabe auch darin bestand, digitale Daten zu erfassen, zu speichern und wiederzugeben. Es gab jedoch bereits zuvor (analoge) Datenträger wie die Schallplatte oder das Tonband, doch wurden sie früher nicht Datenträger genannt, weil es diesen Begriff noch nicht gab. In der Retrospektive werden sie aus heutiger Sicht allgemein als Datenträger bezeichnet, zumal sie alle Begriffsmerkmale erfüllen.

Gespeichert werden analoge oder digitale Daten, für die es unterschiedliche Datenträger gibt. Häufig wird der Begriff des Datenträgers jedoch in der Informationstechnik benutzt, wo ausschließlich digitale Daten zu speichern sind. Datenträger sind „alle Medien, auf denen Daten zum Zwecke der Verarbeitung in einer durch maschinelle Hilfsmittel lesbaren und ausdeutbaren Form niedergelegt werden können“ (DIN 44300; jetzt: ISO/IEC 2382).[1] Datenträger dienen zur Speicherung, Bereitstellung und zum Abruf (auf Wiedergabegeräten) von digitalen Daten und sind Gegenstand des Datenträgeraustauschs und der Datenträgerversicherung.[2] Analoge Datenträger sind im Sinne der digitalen Datenverarbeitung Klarschriftdatenträger, die in maschinenlesbare Datenträger umgewandelt werden können.[3]

Arten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Allgemein ist zu unterscheiden zwischen analogen und digitalen Datenträgern:

Analoge Datenträger können transiente Daten (flüchtige, nicht dauerhaft lesbar) enthalten, die im Falle maschinenlesbarer Daten durch Digitalisierung jedoch zu persistenten Daten (dauerhaften) werden. Belege sind jede Art von Datenträger, die schriftliche und/oder grafische Nachrichten oder Zeichen aufnehmen, mit Ausnahme der in der Datenverarbeitung verwendeten Datenträger.[5]

Digitale Datenträger können auch nach ihrer Sortierfähigkeit eingeteilt werden:

Die Auswahl des richtigen Datenträgers richtet sich nach der zu speichernden Datenmenge, der Eingabegeschwindigkeit, dem Platzbedarf bei der Archivierung, der Wiederverwendbarkeit des Datenträgers sowie den Kosten des Datenträgers und seines Datenerfassungsgerätes.[6]

Unterschieden wird zudem zwischen Permanentspeichermedien zur dauerhaften (persistenten) Speicherung von Informationen und flüchtigen (transiente) Speichermedien, deren Informationen verloren gehen, wenn sie nicht aufgefrischt werden, sie nicht licht- oder witterungsbeständig sind oder wenn der Strom abgeschaltet wird.

Eine weitere Unterscheidung gibt es für interne Datenträger innerhalb eines Computers wie beispielsweise Festplatten und externe Datenträger, die vom Computer gelesen werden müssen.

Spezifische Datenträger sind die Bildträger und Tonträger:

Heute verwendete Bild- und Tonträger werden wie folgt unterteilt:

Analog/digital Bildträger Tonträger
analog Bildplatten, Diapositive, Filme (Filmrolle, Mikrofilm, Stummfilm,
Tonfilm), Filmstreifen (Mikroform, fotografischer Film), Fotos,
Gemälde, Magnetaufzeichnung, Videokassetten, Zeichnungen
Musikkassetten, Schallplatten (Singles, Langspielplatten),
Tonbänder
digital Blu-ray Disc, CD-ROM, Chipkarten, DVD Chipkarten, Compact Disks, Festplatten, MiniDiscs, SD-Karten

Tonfilme gehören zu den Bildträgern, weil die optischen Merkmale überwiegen.

Nichttechnische historische Datenträger

Der Mensch kann Informationen oder Nachrichten von Hand auf oder mit Hilfe eines Trägermaterials speichern. Sie sind daher ohne technische Vermittlung direkt wieder lesbar. Die Speicherung erfolgt ohne technische Vermittlung, abgesehen von einfachen Hilfsmitteln zum Führen mit der Hand wie Schreibgerät, Meißel oder Pinsel. Alle festen Materialien können Träger von Zeichen, Schriften und Bildern sein, insbesondere:

Berühmte historische Beispiele sind: Teppich von Bayeux, Höhlenmalerei, Bilderschrift (wie Quipu), Abydos-Hieroglyphen und Schriftrollen vom Toten Meer. Ein berühmter historischer Datenträger waren die Zehn Gebote auf zwei steinernen und beidseitig beschriebenen Tafeln, die Gott dem Mose auf dem Berg Sinai übergeben hat (Ex 32,15–19 EU).

Prozesse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Datenträger entstehen durch Datenerfassung (Schreiben auf Papier, Malen oder Zeichnen oder Eingabe in den Computer), können auf dem Trägermedium gespeichert werden (Datenspeicherung) und können vom Absender zum Empfänger durch Datenfernübertragung transportiert werden.[7] Daten müssen am Ort des Datenanfalls erzeugbar oder beschreibbar und am Ort der Datenverarbeitung lesbar sein. Daraus folgt, dass es einerseits Geräte geben muss, welche die Datenträger beschreiben (Schreibgeräte auf Papier, Belegleser für digitale Bearbeitung) und andererseits Wiedergabegeräte, die diese Daten lesen (unter anderem Personal Computer) können.[8] Dabei müssen beide Seiten dasselbe Kodierungsschema verwenden (Texterkennung).

Rechtsfragen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Begriff des Datenträgers ist auch ein Rechtsbegriff. Nach § 126b Abs. 2 BGB ist der dauerhafte Datenträger jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Andere Gesetze greifen den Begriff ebenfalls auf, wenn es um die Aufbewahrungspflicht oder Speicherung von Daten jeder Art geht. Das Handelsgesetzbuch (HGB) räumt ausdrücklich die Möglichkeit ein, die Buchführung über Datenträger („Speicherbuchführung“)[9] vorzunehmen (§ 239 Abs. 4 HGB).[10]

Strafrechtlich werden Bild- und Tonträger zusammengefasst (§ 11 Abs. 3 StGB) „unter Berücksichtigung der neueren technischen Entwicklung“.[11] Auch § 16 Abs. 2 UrhG fasst die beiden Datenträger zusammen.

Abgrenzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Datenspeicher und Datenträger werden manchmal als Synonyme angesehen, beide sind jedoch voneinander zu unterscheiden. Der Datenspeicher (englisch data memory) ist ein Element der Zentraleinheit eines Computers, das aus einer Vielzahl von Speicherzellen besteht und Arbeitsspeicher, Schnellspeicher und Register umfasst.[12] Zur Unterscheidung von den in Computern eingebauten Festplatten werden die transportablen Datenträger auch Wechseldatenträger genannt.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Peter Müller (Hrsg.), Datenverarbeitungs-Lexikon, 1976, S. 85
  2. Peter Koch (Hrsg.), Gabler Versicherungs-Lexikon, 1994, S. 207
  3. K Eckert, Datenträger, in: Hans-Jochen Schneider (Hrsg.), Lexikon Informatik und Datenverarbeitung, 1998, S. 212 f.
  4. Eugen Ehmann, Lexikon für das IT-Recht, 2016, S. 136
  5. Dieter S. Koreimann: Lexikon der angewandten Datenverarbeitung. Walter de Gruyter, 1977, ISBN 3-11-006991-1, S. 31, Beleg (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  6. Peter Müller (Hrsg.), Datenverarbeitungs-Lexikon, 1976, S. 86
  7. K Eckert, Datenträger, in: Hans-Jochen Schneider (Hrsg.), Lexikon Informatik und Datenverarbeitung, 1998, S. 212
  8. Peter Mertens (Hrsg.), Lexikon der Wirtschaftsinformatik, 1990, S. 127
  9. Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung (GoS) vom 5. Juli 1978 (BMF IV A 7 – S 0316 – 7/78), BStBl. I S. 250
  10. Peter Koch (Hrsg.), Gabler Versicherungs-Lexikon, 1994, S. 177
  11. BT-Drs. 7/550 vom 11. Mai 1973, Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB), S. 211
  12. Peter Müller (Hrsg.), Datenverarbeitungs-Lexikon, 1976, S. 85