„Ämterkauf“ – Versionsunterschied

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'''Ämterkauf''' ist das Erlangen eines [[Öffentliches Amt|Amtes]] sowie die damit verbundenen Rechte und Einkünfte durch Kauf oder durch eine andere finanzielle Zuwendung.<ref>{{HLS|10344|Ämterkauf|Autor=Peter Steiner|Datum=2015-06-11|Zugriff=2019-07-02}}</ref>
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== Entstehungsgeschichte ==
'''Ämterkauf''' ist das Erlangen eines [[Öffentliches Amt|Amtes]] durch Kauf oder durch eine andere finanzielle
Die Erlangung eines Amtes durch Kauf ist ein Phänomen, das seit der Antike bekannt ist. Je nach Kultur, Zeitraum und Art und Umfang der Bezahlung und Eignung des Kandidaten wurde Ämterkauf mal mehr oder weniger toleriert.
Zuwendung.


Hintergrund dieser Einrichtung war, dass es sowohl an einer funktionierenden staatlichen Verwaltungsorganisation fehlte als auch an einem [[Berufsbeamtentum]], das in der Lage war, verwaltungstechnische Aufgaben wahrzunehmen. In Ermangelung einer solchen Organisation wurde beispielsweise staatlicherseits das Recht verkauft, in einem bestimmten Gebiet die Steuer einzutreiben. In der römischen Republik war es beispielsweise gängig, einzutreibende Steuern in fernen Provinzen an reiche Römer zu verkaufen, was dem Staat die Mühe ersparte, selbst dort tätig zu werden, und gleichzeitig ein hoch profitables Geschäft für die römische Elite war. Entsprechendes galt für [[Offizierspatent]]e, die vor allem in der britischen Armee bis nach den napoleonischen Kriegen offiziell verkauft wurden.
Die Erlangung eines Amtes durch Kauf war in einzelnen europäischen Staaten vom 16. Jahrhundert bis Anfang des 19. Jahrhunderts nicht selten.


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Hintergrund dieser Einrichtung war, dass es sowohl an einer funktionierenden staatlichen Verwaltungsorganisation fehlte als auch an einem [[Berufsbeamtentum]], das in der Lage war, verwaltungstechnische Aufgaben wahrzunehmen. In Ermangelung einer solchen Organisation wurde beispielsweise staatlicherseits das Recht verkauft, in einem bestimmten Gebiet die Steuer einzutreiben.
Entsprechendes galt für [[Offizierspatent]]e.


{{Siehe auch|Simonie}}
== Siehe auch ==
* [[Paulette (Steuer)]]
* [[Patronage]], [[Ämterpatronage]]
* [[Nepotismus]]
* [[Korruption]]


== Literatur ==
[[Kategorie:Rechtsgeschichte|Aemterkauf]]
* [[Detlef Liebs]]: ''Ämterkauf und Ämterpatronage in der Spätantike. Propaganda und Sachzwang bei Julian dem Abtrünnigen'', Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung, Band 95, Heft 1 (Aug. 1978), S. 158–186
* [[Fritz Friedrich (Pädagoge)|Fritz Friedrich]]: ''Der Ämterkauf im vorrevolutionären Frankreich''. In: ''[[Archiv für Kulturgeschichte]]'', Bd. 32 (1944), S. 254–277, {{ISSN|0003-9233}}
* [[Klaus Malettke]] (Hrsg.): ''Ämterkäuflichkeit. Aspekte sozialer Mobilität im europäischen Vergleich (17. und 18. Jahrhundert)''. Colloquium-Verlag, Berlin 1980, ISBN 3-7678-0511-1
* [[Ilja Mieck]] (Hrsg.): ''Ämterhandel im Spätmittelalter und im 16. Jahrhundert''. Colloquium-Verlag, Berlin 1984, ISBN 3-7678-0617-7

== Weblinks ==
* Clemens Steinwender: [https://webapp.uibk.ac.at/ojs/index.php/historiascribere/article/viewFile/412/245 ''Korruption, Ämterkauf und Patronage in Florenz. Informelle Politik im italienischen Stadtstaat und der Toskana''] historia scribere, 07 (2015), S. 279–293

== Einzelnachweise ==
<references />

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{{SORTIERUNG:Amterkauf}}
[[Kategorie:Rechtsgeschichte]]
[[Kategorie:Verwaltungsgeschichte]]
[[Kategorie:Öffentliche Verwaltung]]
[[Kategorie:Herrschaftsform]]
[[Kategorie:Sozialethik]]

Aktuelle Version vom 18. August 2022, 23:07 Uhr

Ämterkauf ist das Erlangen eines Amtes sowie die damit verbundenen Rechte und Einkünfte durch Kauf oder durch eine andere finanzielle Zuwendung.[1]

Entstehungsgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Erlangung eines Amtes durch Kauf ist ein Phänomen, das seit der Antike bekannt ist. Je nach Kultur, Zeitraum und Art und Umfang der Bezahlung und Eignung des Kandidaten wurde Ämterkauf mal mehr oder weniger toleriert.

Hintergrund dieser Einrichtung war, dass es sowohl an einer funktionierenden staatlichen Verwaltungsorganisation fehlte als auch an einem Berufsbeamtentum, das in der Lage war, verwaltungstechnische Aufgaben wahrzunehmen. In Ermangelung einer solchen Organisation wurde beispielsweise staatlicherseits das Recht verkauft, in einem bestimmten Gebiet die Steuer einzutreiben. In der römischen Republik war es beispielsweise gängig, einzutreibende Steuern in fernen Provinzen an reiche Römer zu verkaufen, was dem Staat die Mühe ersparte, selbst dort tätig zu werden, und gleichzeitig ein hoch profitables Geschäft für die römische Elite war. Entsprechendes galt für Offizierspatente, die vor allem in der britischen Armee bis nach den napoleonischen Kriegen offiziell verkauft wurden.

Handelt es sich um den Kauf eines kirchlichen Amtes oder von kirchlichen Pfründen, spricht man von Simonie.[2]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Detlef Liebs: Ämterkauf und Ämterpatronage in der Spätantike. Propaganda und Sachzwang bei Julian dem Abtrünnigen, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung, Band 95, Heft 1 (Aug. 1978), S. 158–186
  • Fritz Friedrich: Der Ämterkauf im vorrevolutionären Frankreich. In: Archiv für Kulturgeschichte, Bd. 32 (1944), S. 254–277, ISSN 0003-9233
  • Klaus Malettke (Hrsg.): Ämterkäuflichkeit. Aspekte sozialer Mobilität im europäischen Vergleich (17. und 18. Jahrhundert). Colloquium-Verlag, Berlin 1980, ISBN 3-7678-0511-1
  • Ilja Mieck (Hrsg.): Ämterhandel im Spätmittelalter und im 16. Jahrhundert. Colloquium-Verlag, Berlin 1984, ISBN 3-7678-0617-7

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Peter Steiner: Ämterkauf. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 11. Juni 2015, abgerufen am 2. Juli 2019.
  2. Simonie (Memento vom 4. Januar 2016 im Internet Archive), in: Peter C. A. Schels, Kleine Enzyklopädie des deutschen Mittelalters